Transaktionssteuer

Die Bundesregierung soll von der Einführung einer Finanztransaktionssteuer wegen der vermeintlich negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand nehmen. Dies fordert die fdp-Fraktion im nachfolgend dokumentierten Antrag. Diesem Antrag ist zu entnehmen, dass die fdp das Kapital schützen will und gar nicht erst versucht, es zu verschleiern.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/10157 19. Wahlperiode 14.05.2019

Antrag der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, CarlJulius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. MarieAgnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

 

Großprojekt Finanztransaktionsteuer stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2010 ist die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionsteuer beim G20-Gipfel in Toronto zum ersten Mal gescheitert. Im Jahr 2013 wurde das Projekt einer europaweiten Transaktionsteuer dann beerdigt (Richtlinienentwurf der Kommission vom 28. September 2011, KOM(2011) 594 endg.). Bis zum heutigen Tag konnten sich die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten nicht auf einen Kompromiss zu dieser Steuer einigen (Richtlinienvorschlag der Kommission vom 14. Februar 2013, KOM(2013) 71 endg.)

.Auch der gemeinsame Vorschlag von Deutschland und Frankreich für eine reine Aktiensteuer ist nicht geeignet, um das ursprüngliche Ziel zu erreichen, „die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.“

• Die Finanztransaktionsteuer bleibt ökonomisch ein verfehlter Ansatz:

Die Steuerbelastung wird im Wege der Überwälzung vom Kleinanleger, den Sparern oder der Realwirtschaft getragen. Daran kann auch die verkleinerte steuerliche Bemessungsgrundlage nichts ändern.

• Die Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild macht aus der Steuer eine „Kleinaktionärssteuer“:

Professionelle Händler können sie Steuer leichter Hand durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate (Zertifikate, Aktienoptionen, Futures, Forwards) umgehen. Kleinanleger werden mangels Spezialwissens im Wege der Überwälzung die Steuer zu tragen haben.

• Die Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild belastet die Realwirtschaft:

Das Ziel des ursprünglichen Kommissionsvorschlages vom 14. Februar 2013 (KOM(2013) 71 endg., Seite 2), wonach die Finanzinstitute einen angemessenen und substanziellen Beitrag zu den Kosten der [Finanzk]rise leisten [sollen]“ wird nicht nur verfehlt, sondern aus Sicht der realwirtschaftlichen Unternehmen ins Gegenteil verkehrt. Durch diese Steuer auf Aktientransaktionen wird im Ergebnis die Eigenkapitalbeschaffung für die eigenen Unternehmen aus dem Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit verteuert.

• Die Finanztransaktionsteuer belastet die Altersvorsorge der Bürger:

Der Vorschlag von Deutschland und Frankreich sieht keine Steuerbefreiung für Produkte der Altersvorge vor. Damit müssten bspw. auch Riester-Fonds, die Aktien erwerben, die Steuer abführen. In den Beratungen vor Einbringung des deutsch-französischen Vorschlages war eine Befreiung für Produkte der Altersvorsorge indes noch Gegenstand intensiver Diskussionen.

• Die Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild benachteiligt transparente, das heißt regulierte Handelsplätze:

Die nationale, französische FTT wird in maßgeblicher Weise durch Euroclear France Sa. einbehalten und abgeführt (vgl. euroclear, ESES Detailed Service Description Financial Transaction Tax, 2012). Damit werden insbesondere regulierte Finanzplätze in die Prozesse der Abführung der Steuer einbezogen, während dies für weniger regulierte OTC-Finanzmärkte nicht gilt.

• Der deutsch-französische Vorschlag muss sich seine Zustimmung durch die Einführung einer Steuerumverteilung „erkaufen“:

Einer Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild liegt das sog. Ausgabeprinzip als maßgebliches Besteuerungsprinzip zugrunde. Danach steht das Besteuerungsrecht einem Mitgliedstaat der Verstärkten Zusammenarbeit zu, wenn Aktien von Unternehmen gehandelt werden, die in seinem Staatsgebiet ansässig sind. Durch dieses Ausgabeprinzip werden die großen Mitgliedstaaten bei der Verteilung des Steuerkuchens bevorteilt. Die Aktien „ihrer“ Unternehmen werden deutlich häufiger – auch von in den kleineren Mitgliedstaaten ansässigen Finanzinstituten – gehandelt. Mit anderen Worten: den kleineren Mitgliedstaaten verbleiben nach dem Ausgabeprinzip kaum Einnahmen. Slowenien bzw. der Slowakei sollen lediglich 9 bzw. 18 Millionen Euro an Aufkommen pro Jahr verbleiben. Um die kleineren Mitgliedstaaten dennoch zu überzeugen, eine kostenträchtige, neue Steuerverwaltung trotz marginaler eigener Steuereinnahmen aufzubauen, soll deren Zustimmung durch eine nachträgliche Umverteilung („Mutualisierung“) der Steuereinnahmen gewonnen werden. Die Notwendigkeit eines Umverteilungsmechanismuses belegt, dass das vermeintliche Prestigeprojekt von Deutschland und Frankreich inhaltlich nicht überzeugen kann.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer Abstand zu nehmen, da das gesetzte Ziel, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu vermeiden, nicht erreicht werden kann.

Berlin, den 14. Mai

2019 Christian Lindner und Fraktion

 

Begründung

Der Vorschlag von Deutschland und Frankreich belegt, dass der Großprojekt Finanztransaktionsteuer in vielfacher Weise gescheitert ist. Mit der Beschränkung auf eine reine Aktiensteuer ist das sowieso fragwürdige Ziel, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, nicht nur ad acta gelegt. Schlimmer noch, belastet werden genau diejenigen, die versuchen durch Sparen für das Alter vorzusorgen und die heute schon durch die Finanzkrise und den Niedrigzinsen leiden.

Deutschland und Frankreich schlagen eine in den informellen Gesprächen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) eine Aktiensteuer nach französischem Vorbild vor. Folgende Eckpunkte liegen diesem Modell zugrunde:

• Die Steuer wird ausschließlich auf Transaktionen mit Aktien erhoben.

• Die Finanztransaktion ist nur steuerbar, wenn die gehandelten Aktien von Unternehmen stammen, die ihren Sitz im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit haben.

• Ferner sollen nur die Aktien von Unternehmen in die Besteuerung einbezogen werden, wenn deren Marktkapitalisierung mehr als eine Milliarde Euro beträgt.

• Die Steuer soll nur auf der Erwerberseite mit einem Steuersatze von mindestens 0,2 Prozent des Aktienwertes anfallen. In Frankreich ist der Steuersatz auf 0,3 Prozent angestiegen.

 

Anmerkung

Nicht die Belastung der Kleinanleger oder aber – noch absurder- die der Altersvorsorge soll vermieden werden, sondern die marginale Belastung des Kapitals mit einer Finanztransaktionssteuer. Mit der Altersvorsorge sind im übrigen  Produkte der Riestervorsorge gemeint, die für die Versicherungswirtschaft ein gutes Geschäft sind.

Als Partei des Kapitals und der radikalen Marktwirtschaft kann man von dieser Partei auch nichts anderes erwarten.

 

image_printDrucken