Befugniserweiterungen für Pflegekräfte

 

Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv. Gemeint sind offensichtlich die Pflegefachkräfte, die mit dem Abschluß der neuen Ausbildung ab 2021 den Pflegekräften in den Krankenhäusern gleichgestellt sind. Diese Gleichstellung war möglich, weil sich die Verwaltungsräte des GKV-SV über ihre Vereinsgrenzen hinaus einig waren, die Sache voranzustellen und nicht das Ego von Funktionsträgern.

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Desinformationen von Rechts

Wenn rechte Netzwerke gezielt demokratische Institutionen angreifen, ist unsere gesamte Gesellschaft in Gefahr. Die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf zeigt, wie orchestriert und wirksam Desinformation heute eingesetzt wird – mit dem Ziel, unliebsame Stimmen zu diskreditieren und demokratische Prozesse zu manipulieren. Die Unterstützung von Teilen der CSU, CDU und Kirchenvertretern für diese Kampagne ist erschütternd. Sie verleihen dieser Strategie eine politische und moralische Legitimität, die sie nicht verdient.

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichert Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit die Fortzahlung ihres Lohns für eine bestimmte Zeit zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass er dies selbst verschuldet hat. Lesen Sie dazu die Mitteilung der TK.

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Rechtsextreme Richter

Kann ein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei noch Richter sein? Rund 20.000 hauptamtliche Richter und 60.000 ehrenamtliche Richter – Schöffen – sind in Deutschland tätig. Sie müssen unabhängig und unparteilich sein. Doch kann jemand, der privat eine Partei unterstützt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, zugleich im Gerichtssaal das Grundgesetz verteidigen? Lesen Sie dazu die Informationen von CORRECTIV.

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AfD gesichert rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor war die Partei bereits Verdachtsfall. Auch ein Antrag auf ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steht im Raum und sollte zeitnah erfolgen. Für Beamte, die AfD-Mitglieder sind, könnte das Gutachten ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Das Gutachten ist ein klares Signal gegen die Normalisierung der Alternative für Deutschland. Lesen Sie den Bericht der Partei „Die Grünen“.

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