Der BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Abgeordnete) in der sog. Maskenaffäre mit dem Beschluss vom 5.Juli 2022-StB 7-9/22 zugunsten der Beschuldigten. Mit diesem Beschluss wird Unrecht zu Recht. Lesen Sie die optisch aufbereitete Presseerklärung des Bundesgerichtshofs.
Kategorie: Rechtsprechung
Rechtsempfinden
Der stellv. Chefredakteur des Hamburger Abendblatts, Matthias Iken, fängt bei der Bewertung zweier Urteile zu sexuellen Übergriffen im ersten Absatz gut an, um danach in die Niederungen des Stammtisches abzurutschen. Lesen Sie seinen Leitartikel, meinen Leserbrief an ihn und die Reaktionen der Polizei und des Staatsanwalts.
Zivilcourage gegen Missstände
Berlin – Was hat Vorrang: Die Information über extreme Missstände in einem Altenpflegeheim oder das Interesse der Heimleitung an der Unterdrückung dieser Information? Lesen Sie den redaktionell leicht veränderten Beitrag von Christian Bommarius, Berliner Zeitung.
Strafmündigkeit
Jugendliche vor Vollendung des 14.Lebensjahres sind in Deutschland strafunmündig. Ab dem 14. Lebensjahr sind sie eingeschränkt strafmündig und ab dem 18.Lebensjahr im Prinzip voll strafmündig und erwachsen. Ob und inwieweit die jetzigen Altersgrenzen noch zeitgemäß sind, ist auch im Vergleich zu anderen Staaten durchaus strittig.