Coronavirus

Die öffentliche Debatte über den Coronavirus und seine Ausbreitung hat nicht nur eine irrationale Schieflage, sie findet zudem auf der Grundlage von Zahlen statt, die erst in der Zukunft erwartet werden und keine Tatsachen sind. Beurteilen Sie selbst, inwieweit und wie lange die z.T. massiven Einschränkungen gerechtfertigt sind, die in der öffentlichen Debatte kritiklos hingenommen werden.

So wird prognostiziert – mathematisch berechnet – dass sich die Infektionen exponentiell ausbreiten. Für Deutschland wird dann folgende Entwicklung vorausgesagt, ausgehend vom 10.März 2020

Infektionen: am 10.März 2020 = 1.218, am 19.Mai   2020 = 1.247.232

Das Phänomen des exponentiellen Risikoanstiegs wird jedoch erst im Zusammenhang mit einem weiteren Ereignis wirksam. Dieses weitere Ereignis kann eine bereits bestehende gesundheitliche Einschränkung sein, mit der das Risiko einer Lungenerkrankung exponentiell steigt. Dieses weitere Ereignis können auch Menschenansammlungen sein. Wäre es anders, müsste in China insgesamt die Zahl der Infektionen, ausgehend von 1.404 Fällen am 25.Jan.2020, jetzt vergleichsweise  bei über 1 Million liegen. Tatsächlich lag sie am 10.März 2020 und davor bei knapp 81.000.

Menschenansammlungen

Menschenansammlungen können im Gegensatz zu bereits bestehenden Gesundheitseinschränkungen gesteuert werden. Die Frage ist allerdings, wann es sich um eine Menschenansammlung handelt, die das Infektionsrisiko deutlich erhöht. Befinden sich z.B. in einem Wohnzimmer von 30 m2 40 Personen, handelt es sich zweifellos um eine solche Menschenansammlung, da dafür die Nähe der Menschen in einem geschlossenen Raum charakteristisch ist. Wäre es anders, wäre also nicht die Größe des geschlossenen Raumes im Verhältnis der Anzahl der Menschen der Maßstab, kann willkürlich jedwede Gruppe von Menschen zu einer Menschenansammlung erklärt werden, obwohl sie oftmals nicht mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden ist.

Das ist jetzt(23.März)mit dem sogenannten Kontaktverbot geschehen.

Veranstaltungsverbote

Verständlich ist es daher, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu untersagen, wenn damit eine Menschenansammlung verbunden ist. Eine pauschale Festlegung auf 1000 Personen ist hingegen nicht vertretbar, weil es bei der Beurteilung einer Menschenansammlung auf die Gegebenheiten des Einzelfalls ankommt. Eine solche Beurteilung ist auf Bundesebene nicht möglich und wäre im übrigen den Ländern zugeordnet, die auch davon Gebrauch machen könnten, was sie aber nicht tun, weil sie überfordert sind.

Freiluftveranstaltungen sind von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen deutlich zu unterscheiden. Sie wären deswegen von der Empfehlung nicht betroffen, sie bei mehr als 1.000 Personen abzusagen. Tatsächlich werden auch solche Veranstaltungen auf Landesebene ohne jede Differenzierung  und ohne jede nachvollziehbare Erklärung untersagt. Einzig der strapazierte Hinweis auf die Gesundheit und die Forderung nach Solidarität sollen genügen, um Verbote zu rechtfertigen, die mit Grundrechtseinschränkungen verbunden sind.

Die Folgen dieser pauschalen Verbote sind hysterische Reaktionen wie Panik und Hamsterkäufe und bewirken das genaue Gegenteil von Solidarität. Sie befördern vielmehr Hilflosigkeit, die die Hilflosigkeit der politischen Akteure widerspiegelt, zumal diese ihre Handlungsmöglichkeiten längst an den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts abgegeben haben.

Krankenhausbehandlung

Soweit Infizierte im Krankenhaus behandelt werden müssen, wären an sich genug Krankenhausbetten vorhanden, nämlich 500.000. Davon sind 110.000 Betten abzuziehen, die regelmäßig wegen anderer Erkrankungen belegt sind. Wenn davon auszugehen ist, dass in Deutschland maximal die Anzahl der Infektionen wie in China erreicht wird (81.000) und davon 20% schwer erkranken, wären zusätzlich 16.200 Betten belegt. Selbst für eine Intensivbetreuung wäre gesorgt, da dafür rund 28.000 Betten zur Verfügung stehen.

Diese Zahlen beziehen sich auf alle Krankenhäuser, also auch auf die privat betriebenen Krankenhäuser etwa von Asklepios. Die Profitorientierung dieser Krankenhäuser könnte dazu führen, dass deren Betten nicht für Infizierte mit dem Coronavirus zur Verfügung stehen. Das wären 20% der Krankenhausbetten. Das ist an sich schon ein Problem, wird aber virulent für den Fall, dass die Krankenhausbetten für die Behandlung der Infizierten nicht bereitstehen, weil sie profitabel anderweitig verwendet werden können. Daraus ergibt sich notwendig, diese Privatisierungen rückgängig zu machen.

Trotz der noch vorhandenen Kapazitäten macht es Sinn, dafür zu sorgen, dass weniger Menschen gleichzeitig erkranken. Zeitgewinn muss deswegen meinen,  einer Überforderung des Personals der Krankenhäuser vorzubeugen. Das ist auch deswegen notwendig, weil ein permanenter Mangel an Ärzten und Pflegekräften besteht und auch sie wegen mangelnder Schutzkleidung infiziert werden können. Zeitgewinn meint nicht, apokalyptische Zustände, die prognostiziert und herbeigerufen werden, zeitlich zu kanalisieren.

Handlungsfähigkeit

Der Umgang mit der Infektion durch den Coronavirus ist ein Lehrstück politischer Handlungsunfähigkeit nicht nur in Deutschland. Maßstab des Verhaltens ist überwiegend die eigene Interessenlage der politischen Akteure. Sie ist ausgerichtet auf die Beeinflussung der Bevölkerung, um Akzeptanz für Maßnahmen zu erreichen, die bestenfalls einen Nutzen haben, obwohl sie ohne Gestaltungsanspruch erfolgen. Und wenn, dann zwar auch im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung, vorrangig aber zugunsten des eigenen Machterhalts bzw. dessen Erweiterung.

Der vermittelte Eindruck des kompetenten, sich sorgenden, staatstragenden Politikers wird überwiegend auch erreicht, auch wenn einzelne Maßnahmen kritisch bewertet werden. So wird der Ausschluss des Publikums bei Fußballspielen oder andere massive Einschränkungen nicht unbedingt befürwortet, wird aber wegen der befürchteten deutlichen Zunahme der Infektionen akzeptiert. Unabhängig davon fördert die bestehende  Autoritätsgläubigkeit die Akzeptanz solcher Maßnahmen, auch wenn sie mit Grundrechtseinschränkungen verbunden und nicht verhältnismäßig sind.

Ausblick

Es gibt sie, die Propheten des Untergangs, zu denen auch egomanische Virologen gehören, die im Fernsehen auftreten und uns sagen wollen, dass die massiven Einschränkungen noch lange andauern mit den damit verbundenen wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen und individuellen Entbehrungen, die allenfalls kurzzeitig  zuzumuten sind. Eine solche Stimmungsmache ist verantwortungslos und wird durch die absehbare Entwicklung nicht bestätigt. Sie führt zu gewollten Einschüchterungen und zu Zukunftsängsten.

Tatsächlich ist bereits jetzt absehbar, dass die Zunahme der Infektionen zurückgeht, also nicht mehr exponentiell erfolgt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Genesungen. Daraus ergibt sich, dass wahrscheinlich spätestens Mitte Mai die Zahl der Infektionen deutlich zurückgeht und der Übergang zur Normalität beginnen kann.

Rolf Aschenbeck

 

Aus“Corona und der Staat“,  und „Der Rechtsstaat leidet unter Corona, ZeitOnline entnommen:

Dass der Staat ein Rechtsstaat bleibt, wird nur durch Menschen und nicht durch höhere Mächte garantiert. Und genau deshalb muss man in schweren Krisen, also jetzt, hellhörig und wachsam sein. Die Anerkennung der Dringlichkeit staatlichen Handelns mit befristeten Maßnahmen darf nicht begleitet werden vom Zweck, der die Mittel heiligt, und schon gar nicht dürfen die Mittel auf Dauer bestehen bleiben und gerechtfertigt werden.

Eine Gesellschaft brauche feste rechtliche Gerüste, sagt Staatsrechtler Arzt. Man dürfe nicht einfach per Verordnung willkürlich Grundrechte aushebeln. Genau das aber geschehe beispielsweise mit dem gerade schnell durch den Bundestag gewunkenen Infektionsschutzgesetz, sagt Arzt: Teile davon „stinken rechtlich zum Himmel“.

 

22.Februar 2021, ntv: Auszug aus einem Interview mit Dr. Scheuch:

Dr. Scheuch, Sie sind ein Aerosol-Experte und Sie sagen, die Corona-Krise ist im Grunde ein Innenraum-Problem. Was heißt das im Einzelnen?

Dr. Georg Scheuch: Das ist nicht nur meine Meinung, das ist die Meinung von vielen Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Aerosol-Forschung arbeiten. Es ist ein Innenraum-Problem, weil sich die Menschen in Innenräumen anstecken. Kollegen aus China haben das schon im letzten Frühjahr publiziert, dort wurde eine ganz große Untersuchung gemacht. Es wurden über 7000 Infektionen nachvollzogen und von diesen fand eine einzige im Freien statt. Also, von über 7000 Infektionen waren die allermeisten in Innenräumen. Und damals hat der Kollege aus China schon geschrieben, dass die Transmission, also die Übertragung von Viren von einer Person zur anderen, ein Innenraum-Problem ist. Ganz deutlich hat er das damals schon formuliert. Und das war eigentlich der Augenblick, in dem mir klar wurde, das hat etwas mit Aerosolen zu tun.

Das heißt, wenn ich draußen jogge, spazieren gehe, mich treffe, dann kann im Grunde nichts passieren?

Ja. Da kann garantiert nichts passieren. Wenn Sie joggen, spazieren gehen, wandern, Ski fahren, rodeln, was auch immer, dann wird nichts passieren. Im Außenbereich kann nur dann etwas passieren, wenn Sie sehr lange sehr eng mit einer Person zusammenstehen, sich direkt gegenüberstehen und unterhalten. Dann stehen Sie in der Aerosolwolke Ihres Gegenübers und dann könnten Sie sich nach 5 bis 15 Minuten anstecken. In solchen Fällen wäre es sinnvoll, eine Maske zu tragen oder sich im Spazierengehen zu unterhalten, wo man sich nicht direkt gegenübersteht. Aber ansonsten besteht im Freien keine Ansteckungsgefahr.

 

Info Deutsche Herzstiftung

Risikopatienten:

Ein erhöhtes Risiko bei einer COVID-19-Erkrankung haben Menschen, die älter als 60 Jahre sind und neben Lungenerkrankungen auch an anderen chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Bezüglich der jüngeren Erwachsenen sowie Kinder mit unbehandelten, teil-behandelten oder komplexen angeborenen Herzfehlern verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK).

Wie riskant eine COVID-19-Ansteckung bei bestehender Herz-Kreislauf-Erkrankung werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ein erhöhtes Risiko dürfte – unter Betrachtung des Gefährdungspotenzials bei anderen Virusinfektionen – insbesondere gelten für:

  • Patienten mit einer eigenständigen Erkrankung der Atemwege (z. B. Lungenentzündung, Lungenemphysem, Asthma, COPD, Hochdruck im Lungenkreislauf)
  • Patienten, die als Folge einer Herzerkrankung eine Funktionseinschränkung der Atemwege haben (z. B. Blutstauung im Lungenkreislauf als Folge der Herzschwäche)
  • Patienten, die eine voneinander unabhängig bestehende Atemwegs- und Herzerkrankung haben (z. B. COPD und koronare Herzkrankheit)
  • Patienten, die immunsupprimierende Medikamente einnehmen (z. B. nach Herztransplantation oder Verpflanzung eines anderen Organs)

Symptome:

In einer großen Studie aus China mit 1.099 Patienten waren bei den stationär behandelten Patienten die häufigsten Symptome Fieber (88,7 %) und Husten (67,8 %). Seltenere Symptome waren Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall und eine verstopfte Nase. Schwerstkranke Patienten klagten über hohes Fieber und Husten. Einen schweren Verlauf (intensivmedizinische Versorgung/maschinelle Beatmung) hatten ca. 6 % der eingelieferten Patienten.

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