Krankenhausreform

Beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen besteht nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes die Gefahr, dass viele gute Ansätze für eine umfassende Krankenhausreform nicht erreicht werden können. Lesen Sie dazu die redaktionell geänderte Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes.

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Pflegereform

Gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und der Diakonie Deutschland fordert die DAK-Gesundheit, die drittgrößte deutsche Krankenkasse, weitreichende Änderungen an dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Lesen Sie dazu die gemeinsamen Positionen zum Entwurf, die gekürzt und redaktionell geändert  wiedergegeben werden.

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Ambulant vor stationär

Die Weiterentwicklung amulanter Operationen in den Krankenhäusern, die die bisher schon bestehenden Möglichkeiten ambulanter Operationen erweitert, führt zwar nicht zum Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung, sollte aber dazu führen, dass ambulante Behandlungen weiter ausgebaut werden können. Dieser Vorrang muss jedoch für die ambulante Pflege der Pflegebedürftigen gelten.

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GKV-Finanzreform

Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2022 das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Ausgleich des in der GKV für 2023 erwarteten Defizits von rund 17 Milliarden Euro.

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GKV-Finanzdefizit

Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist deutlich höher als bislang vom Bundesgesundheitsministerium angenommen. Das IGES1 Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro ansteigt.

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