Steuerbetrug

„Cum-Ex“ sind zwielichtige Aktiengeschäfte, mit denen Banken Steuererstattungen in Milliardenhöhe ergaunert  haben. Es geht also um Steuerbetrug im größtmöglichen Umfang, den Banken als zulässige Steuervermeidung bezeichnen. Lesen Sie den stark gekürzten und redaktionell geänderten Beitrag von Corinna Budras, der FAZ entnommen.

Wesentlich sind die Teilnehmer am Betrug, damit es überhaupt den erhofften Geldsegen vom Finanzamt gibt. Unverzichtbar ist ein Händler, der den Deal einfädelt. Es ist nicht irgendein Händler, sondern ein Leerverkäufer. Das sind in den Finanzinstituten jene Typen, die Aktien verkaufen, die ihnen nicht gehören. Auch das klingt verrückt, das gibt es in dieser Formvollendung nur im Wertpapierhandel. Und der ist sehr lukrativ.

Betrugsverfahren am Beispiel

Auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft wird eine üppige Dividende beschlossen: 10 Euro je Aktie. Das Geld wird  an alle Anleger ausgezahlt, private wie professionelle. Aber nicht alles, sondern nur 75 Prozent. Die restlichen 25% gehen als Kapitalertragssteuer an das Finanzamt. Gegenüber dem Privatanleger ist unser professioneller Investor, etwa eine Bank oder ein Fonds, privilegiert, weil die Dividenden für ihn steuerfrei sind. Er kann sich also das Geld vom Fiskus wieder zurückholen, indem er eine Kapitalertragsteuerbescheinigung vorlegt.

Der Investor lässt sich das auch nicht entgehen. Für die eine Million Aktien, die er hat, bekommt er eine Dividendenzahlung von insgesamt 10 Millionen Euro. Davon kriegt er 7,5 Millionen Euro sofort und 2,5 Millionen Euro, nachdem ihm seine Depotbank eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer ausgestellt hat. Alles ganz legal, so steht es im Gesetz.

Schwierig wird es erst, wenn der Leerverkäufer sich wieder einschaltet. Er hat ja noch ein Versprechen einzulösen: Die eine Million Aktien sollte er jetzt langsam liefern, sonst wird der Fonds wirklich ungemütlich. Auf dem Markt bekommt er die Million Aktien auch ganz günstig, denn nach dem Dividendenstichtag handeln die Papiere stets mit einem ordentlichen Abschlag. Das macht sich auch in unserem Beispiel bemerkbar: Nicht mehr 100 Millionen Euro kostet das Aktienpaket, sondern jetzt nur noch 90 Millionen Euro. Das freut den Leerverkäufer.

Die Sache hat nur einen Haken: Seinem Kunden hatte er Aktien mit einem Dividendenanspruch verkauft, jetzt hat er nur welche ohne Anspruch. Das macht aber nichts, denn schließlich kann er ja eine Ausgleichszahlung dafür leisten. Geld ist schließlich Geld. Darauf lässt sich unser Fonds ein, und der Leerverkäufer ist da nicht knauserig: Genau 7,5 Millionen Euro überweist er dem Fonds dazu. Das ist exakt der Betrag, den der Fonds von der Aktiengesellschaft ausgezahlt bekommen hätte, der Rest wäre eh an das Finanzamt gegangen.

Ergebnis

Trotzdem bekommt unser Fonds eine Steuerbescheinigung von seiner Depotbank. Mit dieser Bescheinigung läuft er dann zum Finanzamt und lässt sich 2,5 Millionen Euro auszahlen. Aus seiner Sicht ist das übrigens nur fair, schließlich hat er 100 Millionen Euro für das Aktienpaket gezahlt. Vom Leerverkäufer wurden ihm allerdings nur 97,5 Millionen Euro geliefert. Die 2,5 Millionen fehlten ihm also noch für ein zufriedenstellendes Geschäft. Verdient hat der Fonds aber bis jetzt auch nichts an dem Trick.

Den großen Reibach hat der Leerverkäufer gemacht: Er hat 100 Millionen Euro kassiert, aber nur Aktien im Wert von 90 Millionen Euro geliefert und 7,5Millionen Euro Ausgleichzahlung überwiesen. 2,5 Millionen Euro konnte er deshalb als reinen Gewinn verbuchen. Hat er sich vorher bei seinem Trick mit dem Fonds und dem professionellen Investor abgestimmt, dann teilt er seinen Gewinn natürlich brüderlich unter diesen Geschäftspartnern auf – wie es sich für ein richtiges Schurkenstück gehört: Abzüglich der Kosten bekommt dann jeder ein Drittel der 2,5 Millionen Euro Gewinn.

 

Wikipedia

Am 19. Februar 2016 beschloss der Deutsche Bundestag auf Betreiben von Grünen und Die Linke einen Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex-Geschäften. Bei der Abstimmung über die Einsetzung enthielten sich die Abgeordneten von SPD und Union. Der Ausschuss soll die Verantwortung von Regierung, Finanzverwaltung und Finanzaufsicht für das Dividendenstripping klären. Ebenfalls soll geklärt werden, ob es – und falls ja, von wem – Einflussnahmen mit dem Ziel gab, das Modell des Dividendenstrippings nicht oder nicht gänzlich abzuschaffen. Die Grünen und die Linken schätzen, dass der Fiskus 12 Milliarden Euro durch Cum-Ex-Geschäfte verlor.

Der ehemalige Finanzrichter aus Düsseldorf, Arnold Ramackers, sagte im Untersuchungsausschuss aus. Ramackers soll im Sinne führender Banken Gesetzestexte formuliert haben. Ramackers war unter anderem an dem Gesetz von 2007 beteiligt, das Cum-Ex-Geschäfte legalisierte und Banken und Anlegern ermöglichte, mit Hilfe der Cum-Ex-Geschäften Milliarden von Euro am Staat vorbei zu schleusen. Er hatte Zugang zu Dokumenten, die Parlament und Öffentlichkeit nicht erhalten durften, und hat sie an Banken weitergereicht, so dass diese die neuen Regelungen gleich wieder umgehen konnten. Auch im Ruhestand soll Ramackers noch Einfluss ins Ministerium gehabt, sich an der Formulierung von Gesetzen beteiligt und an Sitzungen teilgenommen haben. Später nahm Ramackers einen Beratervertrag beim Bundesverband deutscher Banken an.

 

Milliardenschaden

Frankfurt, März 2017, HA.  Immer mehr Banken sollen umstrittene Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte abgewickelt haben: Am Mittwoch wurde bekannt, dass die West-LB-Nachfolgerin Portigon die Aufstellung ihres Jahresabschlusses für 2016 verschieben muss. Es könnten Rückstellungen nötig werden, teilte Friedhelm Plogmann mit, Aufsichtsratschef des Instituts. Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung hatten deswegen Ermittlungen aufgenommen.

Im Kern geht es um Tricks im Aktienhandel, mit denen Banken und Investoren sich über Jahre Kapitalertragssteuern zurückerstatten ließen. Dem Staat ist dadurch ein Gesamtschaden von rund zwölf Milliarden Euro entstanden. Auch die Deutsche Bank war offenbar in solche Deals verwickelt. Das geht indirekt aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel hervor. In der Begründung geht es um Transaktionen des dort als „B-Bank“ bezeichneten Instituts aus dem Jahr 2008, die das Gericht als „systematisch fehlerhaft“ bezeichnet.

Unter anderem geht es um ihre Geschäfte mit einem Berliner Immobilienunternehmer, bei denen sie auch Kapitalertragssteuer hätte abführen müssen, dies aber nicht tat. Auch die DZ-Bank hatte solche Geschäfte getätigt, die Zentralbank des genossenschaftlichen Sektors sei aber inzwischen „mehr als sauber“, sagte DZ-Bank-Chef Kirsch. Man habe mit den Finanzbehörden kooperiert und die Steuern bezahlt.

Einzelne Volksbanken waren beteiligt

Auch kleine Banken haben an den fragwürdigen Geschäften mitverdient. Ein Sprecher des Sparkassenverbandes DSGV räumte gegenüber „Spiegel Online“ ein, dass einzelne Volksbanken an Cum-Cum-Geschäften beteiligt waren. So soll etwa eine deutsche Großbank Aktien ausländischer Investoren an eine Volksbank weitergegeben haben. In Unterlagen, die dieser Zeitung vorliegen, wird die „Volksbank Rhein-Ruhr“ genannt.

Das müsse auch im Untersuchungsausschuss des Bundestags untersucht werden, fordert der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick. Es handele sich um einen unbekannten Steuertrick: „Vor allem geht es jetzt um Institute wie Volksbanken und Sparkassen, von denen wir bisher meinten, dass sie solche Geschäfte nicht machen.“ Deshalb sei es wichtig herauszufinden, wie groß der Schaden für den Steuerzahler ist.

 

Anmerkungen

Wenn Banken im großen Stil Steuerbetrug begehen und ausschließlich auf ihren Vorteil zu Lasten der Steuerzahler bedacht sind, gibt es kein Entsetzen über eine solche schamlose Bereicherung. Ganz im Gegenteil. Es wird sogar versucht, die Aufklärung dieses maßlosen und fortgesetzten Betrugs zu verhindern und nach Möglichkeiten zu suchen, eine solche euphemistisch genannte „Steuervermeidung“ auch künftig zuzulassen. Besonders perfide ist die Rolle der Commerzbank, die nur deswegen überlebt hat, weil sie bei der Bankenkrise mit Steuermilliarden unterstützt worden ist.

Bei der Beteiligung von Volksbanken handelt es sich um Einzelfälle, die nicht repräsentativ sind. Überhaupt nicht beteiligt sind die Sparkassen. Der Versuch, die Sparkassen zu diskreditieren, ist der klägliche Versuch, den systematischen Betrug der Großbanken und Fonds zu relativieren.

Im übrigen ist die abscheuliche Tat eines Einzelnen, der ohne Rücksicht auf Menschenleben fallende Aktienkurs herbeiführen wollte, um sich zu bereichern, leider der perverse Höhepunkt eines Systems, welches offensichtlich Betrug und Bereicherung und die Schädigung des Gemeinwesens als Handlungsgrundlagen hat.

Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Diese Frage von Bert Brecht ist unverändert aktuell.

 

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