TTIP

In den USA ist eine ganze Branche spezialisiert auf das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaftsstrukturen. Es nennt sich Union Basting. Mit dem Freihandelsabkommen TTIP könnte es in Deutschland massiv angewendet werden. Lesen Sie die Beiträge von Werner Rügemer und Maria Kniesburges, ver.di-publik entnommen.

Im Februar 2014 scheiterte der Versuch, im VW-Werk in Chattanooga, Tennessee, endlich eine Belegschaftsvertretung einzurichten. Der Konzernbetriebsrat von VW hatte die US-Gewerkschafter/innen unterstützt, Betriebsräte des VW-Werks in Wolfsburg berieten die Aktiven vor Ort, die Zentrale der Gewerkschaft United Automobil Workers (UAW) hatte sich eingesetzt. Vergeblich. Die Mehrheit der VW-Beschäftigten in Chattanooga stimmte dagegen. Das empfanden Befürworter wie Gegner als eine historische Niederlage für die US-Gewerkschaften.

In den USA gibt es keine flächendeckenden Tarifverträge. Auch Betriebsräte wie in Deutschland sind unbekannt. Vielmehr müssen die Gewerkschaften in jedem einzelnen Unternehmen eine Urabstimmung beantragen. Die muss von der Arbeitsbehörde (National Labor Relations Board, NRLB) genehmigt werden. Stimmt dann die Mehrheit der Beschäftigten zu, sich von der Gewerkschaft vertreten zu lassen, hat die das Recht, mit der Unternehmensleitung einen Haus-Tarifvertrag abzuschließen.

Finanziert von Google & Co.

Das Ergebnis in Chattanooga wurde politisch erpresst. Das „Zentrum für Arbeiterfreiheit“ (Center for Workers Freedom) stellte in der Region riesige Werbetafeln auf mit der Botschaft: „Die (Gewerkschaft) UAW hat die Autoproduktion in Detroit zerstört.“ Das Center wird unter anderem von Konzernen wie Google, von den Tea-Party-Finanziers Koch Industries und vom Heuschrecken-Fonds Blackstone finanziert. Republikanische Senatoren und der Gouverneur von Tennessee drohten: Wenn die Gewerkschaft die Abstimmung gewinnt, werde die dreistellige staatliche Millionen-Subvention für den Ausbau der VW-Niederlassung gestrichen, Arbeitsplätze würden verloren gehen.

Die Arbeitsbehörde NRLB gehört in den USA zu den New-Deal-Reformen der 1930er Jahre. Sie waren eine Konsequenz aus der Weltwirtschaftskrise. Die Gewerkschaften wurden aufgewertet, zum ersten Mal im Kapitalismus wurde ein Mindestlohn eingeführt. Doch die NRLB wurde spätestens unter Präsident Reagan in den 1980er Jahren schrittweise in eine Bürokratie zur Kontrolle der Gewerkschaften umgewandelt. Ihr Personal wurde abgebaut, unternehmerfreundliche Beamte eingesetzt. Gewerkschaften müssen in hundertseitigen Formularen detailliert über die finanziellen Verhältnisse nicht nur ihrer Hauptamtlichen Auskunft geben, zumBeispiel über aufgenommene Kredite. Die Unternehmer können durch ihre Berater Einsicht in die Unterlagen der NRLB nehmen und können Widersprüche einlegen. So kann es Monate und sogar Jahre dauern, bis ein Antrag auf die betriebliche Abstimmung genehmigt wird. Die Beschäftigten werden demoralisiert.

Die Unternehmer haben das Recht, sogenannte „Union Busters“ zu engagieren: Die bieten an, solche Abstimmungen zu verhindern. Die bekanntesten dieser Profis, die in den USA eine etablierte Dienstleistungsbranche darstellen, sind das Labor Relations Institut (LRI), die Burke Group und die Kanzlei Jackson Lewis. Sie bezeichnen sich mittlerweile als „union avoidance firms“, als Gewerkschafts-Vermeidungs-Firmen.

Betriebsschließung angedroht

Sie produzieren Flugblätter und Videos. Sie erklären in verpflichtenden Belegschaftsversammlungen während der Arbeitszeit die angeblichen Nachteile für das Unternehmen, falls eine Belegschaftsvertretung zustande käme. Die Profis bereiten Manager auf Vier-Augen-Gespräche mit Beschäftigten vor und organisieren Listen mit Unterschriften gegen die Gewerkschaft. Am Eingang zum Betrieb notieren und fotografieren Sicherheitsleute jeden, der ein Flugblatt der Gewerkschaften annimmt. 75 Prozent der Unternehmensleitungen beauftragen solche Profis.

Ein Drittel der Unternehmen entlassen Gewerkschaftsaktivisten während einer Kampagne zur Wahl einer Beschäftigtenvertretung. Häufig wird mit Betriebsschließung gedroht. Das ist zwar gesetzlich verboten und kann mit Bußgeldern belegt werden, stört aber kaum ein Unternehmen: Erstens sind die Bußgelder niedrig, zweitens werden sie meist gar nicht verhängt. Das war auch in Chattanooga der Fall: Die Drohung mit Arbeitsplatzverlusten hätte bestraft werden müssen, aber nichts geschah.

Zudem haben die USA bis heute sechs der acht Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO nicht unterschrieben, vor allem nicht das Recht auf freien Zusammenschluss der Beschäftigten, auf kollektive Tarifverträge und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau. Aber auch von den 177 „technischen“ ILO-Normen haben die USA nur elf ratifiziert. Nicht dabei unter anderem: der Schutz gegen Verstrahlung, Lärm und Giftstoffe, die Regelungen zur Nacht- und Teilzeitarbeit, zum Mutterschutz und die Rechte der Migranten, Hausangestellten und Landarbeiter.

TTIP-Gespräche stoppen

Übrigens: Der Mindestlohn in den USA beträgt 7,75 US-Dollar. Das sind 5,32 Euro. Ausnahmen sind möglich bis hinunter auf 2,13 US-Dollar. Mit einem solchen Partner haben es die abhängig Beschäftigten in Europa zu tun, wenn die EU das Freihandelsabkommen TTIP verhandelt. Der US-amerikanische Gewerkschafts-Dachverband AFL/CIO stellte schon im letzten Jahr fest: „Bisherige Abkommen dieser Art haben zu steigender Einkommensungleichheit und zu stagnierenden oder sinkenden Löhnen geführt“. Deshalb fordert AFL/CIO-Chef Richard Trumka jetzt, die Verhandlungen auszusetzen.

Geheime Verhandlungen

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) droht eine neue Dimension der Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. In streng geheimen Verhandlungen soll das und mehr auf den Weg gebracht werden.

von Maria Kniesburges

Für die demokratische Öffentlichkeit – selbst für die Parlamente – sind die Verhandlungen geheim, Konzern-Lobbyisten dagegen sitzen quasi mit am Tisch und können ihre Vorschläge einbringen. Ende Mai, in der Woche vor den Europawahlen, haben die EU-Kommission und die USA ihre Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen fortgesetzt, genannt TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Erneut streng geheim. Dabei stehen für die meisten Menschen existenzielle Angelegenheiten auf der Tagesordnung.

Gefährdet sind Arbeitsrechte und Schutzstandards

Interesse der Konzerne ist es, sogenannte Handels- und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Dazu zählen mit an erster Stelle erkämpfte Arbeitsrechte und andere soziale Schutzstandards, aber auch Verbraucher- und Umweltschutzrechte. Drohen könnte mit dem Abkommen auch eine neue Dimension der Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. Selbst die Privatisierung des Wassers, von den Gewerkschaften für Europa gerade erfolgreich abgewehrt, könnte mit dem Freihandelsabkommen neuerlich drohen. All das wurde bislang – von denen, die Bescheid wissen – nicht dementiert.

Ein zentraler und besonders brisanter Teil des geplanten Abkommens betrifft die Einrichtung privater Schiedsgerichte:

Dort, und nicht etwa vor ordentlichen Gerichten in öffentlichen Verhandlungen, sollen US-Konzerne europäische Staaten auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie der Ansicht sind, dass staatliche Regelungen ihre Gewinne schmälern. Ein Lebensmittelkonzern etwa könnte Schadenersatz wegen zu strenger Verbraucherschutz-Bestimmungen geltend machen, eine anderer, weil ein neues Gesetz zum Umweltschutz seiner Gewinnerwartung im Wege steht, der dritte wegen zu hoher Standards im Arbeitsrecht. Insbesondere gegen diese Art von Schiedsgerichtsbarkeit, die die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats aushebeln würde, erhebt sich seit Monaten Protest. Und er wird lauter. Daher hat die EU-Kommission vor den Europawahlen erklärt, sie werde die Verhandlungen über diesen Teil des Investorenschutzes vorerst nicht fortsetzen.

Anhaltende Geheimniskrämerei

Ein anderes Freihandelsabkommen scheint aber bereits unter Dach und Fach zu sein: der Vertrag zwischen der EU und Kanada namens Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Bereits im Oktober 2013 haben der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, und der kanadische Premier Stephen Harper erklärt, man habe sich in allen Punkten geeinigt. Das ist nun schon acht Monate her, veröffentlicht ist das Abkommen aber immer noch nicht. Der Text sei noch in Arbeit, heißt es zu dieser anhaltenden Geheimniskrämerei, die es in einer Demokratie gar nicht geben dürfte.

Wenn sich aber bewahrheitet, dass zwischen EU und Kanada die private Schiedsgerichtsbarkeit bereits vereinbart ist, würde sie durch die Hintertür auch für US-Konzerne gelten, die über ihre kanadischen Niederlassungen Profitansprüche in Europa einklagen könnten. Schon ohne das TTIP-Abkommen. Im Wege geheimer Verhandlungen, ein geradezu gespenstischer Vorgang in der freien westlichen Welt.

Glaubt man den aktuellen Informationen (April 2016), haben sich die Inhalte von CETA  positiv verändert, ohne deswegen insgesamt akzeptabel zu sein:

CETA-Freihandelsabkommen

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union wurde im August 2014 abgeschlossen. lm Februar 20.l6 wurde nun auch die sogenannte Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen. Dabei wurde der Vertrag noch einmal neu geordnet und in seiner Systematik neu sortiert. Ebenfalls haben sich die Vertragspartner auf neue Regelungen für den lnvestitionsschutz geeinigt.
Sie wenden sich vom alten System der lnvestor-Staat-Streitbeilegung ab. Die Mitglieder des Cerichts werden künftig nicht mehr wie in der herkömmlichen lnvestor-Staat-Streitbeilegung von den Streitparteien, sondern im Voraus von den Vertragsparteien des Abkommens ernannt. Mit lnkrafttreten des Abkommens soll nun ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehendes ständiges Berufungsgericht geschaffen werden. Klargestellt
wurde auch, dass dieses neu einzurichtende Gericht nicht in Fragen des EU-Rechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten entscheidet. Es kann das EU-Recht oder das Recht eines Mitgliedstaates lediglich als Sachgrundlage heranziehen. Daneben verfolgen die EU und Kanada das gemeinsame Ziel der Schaffung eines ständigen multilateralen lnvestitionsgerichtshofs. Der überarbeitete CETA-Text enthält auch einen neuen Artikel, der gewährleistet, dass das Recht, im lnteresse des Cemeinwohls Regelungen zu erlassen, vollumfänglich gewahrt bleibt. So soll die Möglichkeit gestärkt werden, dass Regierungen ihren Rechtsrahmen auch dann ändern können, wenn sich dies negativ auf lnvestitionen auswirkt oder die Gewinnerwartungen eines lnvestors geschmälert werden.

Weitere Infos zu TTIP

Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu CETA(18/6201)

Anfrage „Die Linke“ im Bundestag vom 17.02.2015 (18/4037)

Lesen Sie zum Union-Busting auch die Studie der Otto-Brenner-Stiftung, Autoren: Dr Werner Rügemer

http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-05/union-ttip-freihandelsabkommen

www.spd-freihandelskonferenz.de

 

Merkel wirbt auf G 20 für TTIP

Merkel mahnte erneut: „Wir sollten alles daran setzen, als Europäer nicht abgehängt zu werden.“ Deswegen müsse das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) erfolgreich verhandelt werden. Das solle mit einem Höchstmaß an Transparenz geschehen und mit großer Rücksicht auf die Sorgen der Bürger. „Aber wir sollten zügig und entschieden verhandeln und noch einmal bekräftigen, dass wir dieses TTIP wollen.“(!)

Sigmar Gabriel hat sein Wort gebrochen

Berlin, Tim Braune, HA, 28.Nov.2014:  Die Bundesregierung gibt trotz heftig umstrittener Schutzklauseln für Konzerne grünes Licht für das Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte am Donnerstag im Bundestag: „Wenn der Rest Europas dieses Abkommen will, dann wird Deutschland dem auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“

Mit dieser glasklaren Festlegung verschärft SPD-Chef Gabriel den Konflikt mit dem linken Flügel seiner Partei. Die Sozialdemokraten hatten im September auf einem Parteitag beschlossen, dass der Investorenschutz mit Schiedsgerichten, vor denen Konzerne Schadenersatz von Staaten einklagen könnten, in dem Ceta-Abkommen nichts zu suchen habe. SPD-Vize Ralf Stegner hatte bereits betont, Gabriel könne sich nicht einfach über „rote Linien“ des Parteikonvents hinwegsetzen.

Gabriel glaubt zwar, dass er bei Ceta in Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel noch punktuelle Verbesserungen durchsetzen kann. Ganz werde man den Investorenschutz und die Schiedsgerichte aber nicht mehr herausbekommen: Das sage er auch seiner eigenen Partei. Für eine „nationale Bauchnabelschau“ habe Europa kein Verständnis.

Handelsabkommen ist gewollt

Ohne die Abkommen Ceta mit Kanada und TTIP mit den USA würde Europa von boomenden asiatischen Ländern abgehängt. „Sind wir als Europäer draußen vor, dann ist das für eine Exportnation wie Deutschland eine mittlere Katastrophe“, sagte Gabriel, der in dieser Frage auch das lädierte Wirtschaftsprofil seiner SPD aufpolieren will. Dann seien Hunderttausende Arbeitsplätze in der Industrie gefährdet. „Wenn wir das hier falsch machen, werden unsere Kinder uns verfluchen.“ Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) erhöhte den Druck auf die Kritiker. Das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA sei der Versuch Europas, mit einem der wichtigsten Partner die Regeln und Standards der Globalisierung zu prägen. „Wenn wir sie nicht prägen, dann werden sie andere prägen“, sagte Steinmeier beim Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“.

Grüne und Linke warfen Gabriel vor, seine Versprechen zu brechen. Noch im September habe der Vizekanzler im Parlament den Eindruck erweckt, er werde das Ceta-Abkommen in Brüssel ablehnen, wenn die Schutzklauseln für Unternehmen drinbleiben, kritisierten die Oppositionsparteien.

Ceta gilt als Blaupause für das große Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA. Durch gemeinsame Standards und den Wegfall von Zöllen sollen im dann größten Wirtschaftsraum der Welt angeblich viele neue Jobs sowie mehr Wachstum entstehen.

 


Freihandelsabkommen TTIP: Ein jugendfreier Horrorfilm


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