Notfallversorgung

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) bechlossen. Es ist notwendig, die Nofallversorgung zu verbessern, um auch dazu beizutragen, das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung zu nutzen und nicht gleich die Notaufnahme aufzusuchen. Lesen Sie die redaktionell geänderte Presseerklärung des GKV-SV.

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Stationäre Versorgung

 

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus den geänderten Versorgungsbedarfen anzupassen, ist eine Herkulesaufgabe. Diese Anpassung ist insbesondere angesichts des Reformstaus der vergangenen Jahrzehnte nur möglich, wenn der Gesundheitsminister die nötige Unterstützung von denen bekommt, die überwiegend den Reformstau erkannt haben. Lesen Sie die redaktionell geänderte und inhaltlich ergänzte Presseerklärung des GKV-Spitzenverbandes.

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Prävention

Mit rund 584 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unterstützt. Damit steigerten sich die Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent. Das geht aus dem neuen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor.

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Krankenhausreform Erklärung des AOK-Bundesverbands

Die im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplante Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich und die qualitätsorientierte Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Standorte können auch wichtige Beiträge zur Lösung der Personalprobleme in den deutschen Krankenhäusern leisten. Lesen Sie die gekürzte und redaktionell geänderte Presseerklärung des AOK-Bundesverbands.

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GKV-Finanzreform

Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2022 das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Ausgleich des in der GKV für 2023 erwarteten Defizits von rund 17 Milliarden Euro.

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Arzneimittelreport

Der Arzneiverordnungs-Report 2019 hat wie in den Vorjahren festgestellt, dass viele Arzneimittel zu teuer sind und von den niedergelassenen Ärzten auch aus Zeitmangel zu schnell verordnet werden. Der unnötige Kostenanstieg zu Lasten aller Versicherten der GKV setzt sich unvermindert fort. Lesen Sie die Presseerklärung des WIdO.

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