Verra, der führende Anbieter von CO2-Zertifikaten,soll absichtlich wertlose Zertifikate verkaufen, also solche, die lediglich Alibifunktion haben. Sie werden von Unternehmen mit der Absicht gekauft, ihre bisherige klimaschädliche Produktion beizubehalten zu können. Lesen Sieden Bericht von Jakob Steinschaden, T&N entnommen.
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Krankenhausreform Erklärung des AOK-Bundesverbands
Die im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplante Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich und die qualitätsorientierte Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Standorte können auch wichtige Beiträge zur Lösung der Personalprobleme in den deutschen Krankenhäusern leisten. Lesen Sie die gekürzte und redaktionell geänderte Presseerklärung des AOK-Bundesverbands.
Pflegereform
Allesfresser
Die Philisophin Nancy Fraser beschreibt den Kapitalismus als gefräßiges Ungeheuer, das alles verschlingt und zerstört. Bleibt es so, „sind wir alle erledigt“, lautet ihre zentrale Aussage. Lesen Sie die redaktionell geänderte Rezension ihres Buches, der taz entnommen.
Parteienfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Februar 2023 über die Finanzierung der parteinahen Stiftungen entschieden. Wegen einer Regelungslücke könnte die AfD 70 Millionen Euro für neobraune Fortbildung kassieren, weil diese gesetzliche Lücke wider besseren Wissens nicht geschlossen worden ist. Lesen Sie dazu die ergänzte und redaktionell geänderte Kolumne von Heribert Prantl.
Meinungsdiktatur
Kriegsbegeisterung und Straßenumbenennungen: Der Orwell’sche Klassiker dockt plötzlich an manchen Stellen im deutschen Alltag an. So beginnt Matthias Iken, stellv. Chefredakteur des Hamburger Abendblatts, seinen Artikel über Minderheiten mit totalitären Ansätzen, die keine anderen Meinungen dulden.
Ambulant vor stationär
Die Weiterentwicklung amulanter Operationen in den Krankenhäusern, die die bisher schon bestehenden Möglichkeiten ambulanter Operationen erweitert, führt zwar nicht zum Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung, sollte aber dazu führen, dass ambulante Behandlungen weiter ausgebaut werden können. Dieser Vorrang muss jedoch für die ambulante Pflege der Pflegebedürftigen gelten.