Angeblich sind die Verbraucherpreise in diesem Jahr bisher kaum gestiegen. Eine Behauptung, die vermeintlich belegt werden kann. Wie sieht nun der Beleg dafür aus? Grundlage dafür ist der Warenkorb, in dem 700 Güter und Dienstleistungen enthalten sind. Diese Waren haben eine unterschiedliche Gewichtung, wie der nachstehenden Tabelle entnommen werden kann.
Autor: Rolf Aschenbeck
Krankenkassenbeitrag
Bekanntlich haben die einzelnen Krankenkassen seit Januar 2009 nicht mehr die Möglichkeit, den Beitragssatz für ihre Kasse autonom zu bestimmen, sondern es gilt wie bei der Rentenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser hatte bis zum 30.Juni 2009 eine Höhe von 15,5% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit3675 €) und ab Juli 2009 eine solche von 14,9%. Davon zahlen Arbeitnehmer und Rentner 7,9% und die Arbeitgeber 7,0%.
Eigentum
Kompromiss
Laut Duden ist ein Kompromiss eine „Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse“. Statt Übereinkunft kann man auch Einigung sagen. Daraus ergibt sich zunächst, dass mindestens zwei Parteien unterschiedliche bis gegensätzliche Positionen haben, die bei jeweiliger Bereitschaft zu einer Einigung führen können, aber nicht müssen.
Abwrackprämie
Immer mehr Ehen werden geschieden. Hohe Scheidungskosten sind z.B. die Folge. Dieses Geld ist für den Konsum und damit für die Binnennachfrage nicht mehr verfügbar. Ein unerträglicher Zustand angesichts der jetzt und in naher Zukunft ohnehin geringeren Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen.
Zusatzbeiträge
Bereits seit Juli 2005 müssen ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner zusätzlich zu ihrer regulären Beitragszahlung an ihre Krankenkasse einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% ihres Bruttoeinkommens entrichten, der die Arbeitgeber entsprechend entlastet. Zu Lasten eines Durchschnittsverdieners (2650 Euro) sind das immerhin 23,85 Euro monatlich, um die sein Einkommen gemindert wird.
Rentenklau
Die nachstehende Vereinbarung (Seite 2) der Koalitionsparteien (SPD und CDU), die unverändert gültig ist, räumt der Begrenzung der sogenannten Lohnnebenkosten zugunsten der Arbeitgeber Vorrang vor der Sicherung des Rentenniveaus ein, weil der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 weitgehend unverändert bleiben soll.