Rentenklau

Die nachstehende Vereinbarung (Seite 2) der Koalitionsparteien (SPD und CDU), die unverändert gültig ist, räumt der Begrenzung der sogenannten Lohnnebenkosten zugunsten der Arbeitgeber Vorrang vor der Sicherung des Rentenniveaus ein, weil der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 weitgehend unverändert bleiben soll.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist nicht nur die Altersgrenze auf  das 67. Lebensjahr angehoben worden, es sind auch Leistungskürzungen erfolgt wie z.B. der rückwirkende Wegfall der rentensteigernden Ausbildungszeiten. Nun ist es einigermaßen verwegen, die Höhe des Beitragssatzes bis zum Jahr 2020 auf 20% begrenzen zu wollen, um Rentenausgaben zu reduzieren, gleichzeitig aber den Privatbanken rund 150 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen mit einer anschließenden „Schuldenbremse“, die ab dem Jahr 2020 gelten soll.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

Das gleichzeitig formulierte Ziel, das Rentenniveau abzusenken, ist mit den vergangenen Nullrunden und den darauf folgenden unzureichenden Rentenanpassungen bereits erreicht, soll aber trotzdem unverändert beibehalten werden. Das behauptete Rentenniveau von 46% im Jahr 2020 wird bereits jetzt unterboten. Um diese Niveau von 46% heute annäherrnd zu erreichen, müßten Sie 45 Jahre immer den Durchschnittsverdienst (aktuell: rund 2700 Euro) erhalten haben und hätten jetzt eine Bruttorente von 1215,00, also 45% von 2700 Euro. Von dieser Rente müssen Sie noch den Krankenversicherungsbeitrag von 7,9% abziehen, bleiben also noch 1119,01 Euro übrig. Wenn Sie dann noch vor dem 65.Lebensjahr (derzeitige Altersgrenze) in Rente gegangen sind und keine 45 Beitragsjahre nachweisen können, ist die Rente erheblich niedriger.

Beispiel:

Sie haben 40 Beitragsjahre, weil z.B. die Ausbildungszeiten nicht mehr angerechnet werden, und einen versicherungsmathematischen Abschag von 10,8% wegen eines erzwungenen Rentenbeginns vor dem 65. Lebensjahr. Ihre Bruttorente beträgt dann 998,16 Euro. Abzüglich des Beitrags zur Krankenversicherung in Höhe von 7,9% ergibt sich dann eine verfügbare Rente von 919,31 Euro. Gemessen an dem vorherigen Verdienst von 2700 Euro ist das dann ein Niveau von 34,05%.

Sollten Sie jedoch, was insbesondere bei Frauen häufig vorkommt, den Durchschnittsverdienst im Verlaufe Ihres Arbeitslebens nur zum Teil oder gar nicht erreicht haben, ist die Rente deutlich niedriger.

Davon kann niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten, der vorher sein ganzes Leben gearbeitet hat. Was ist erst mit denen, die weniger als 40 Jahre gearbeitet haben?

Aber auch ein höherer Verdienst vor Rentenbeginn nutzt wenig, wenn er nicht im gesamten Arbeitsleben deutlich höher als der jeweilige Durchschschnittsverdienst gewesen ist. Selbst dann wird die Rentenhöhe als Nettoeinkommen nicht reichen, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard auch nur annähernd beizubehalten.

So also sieht die Sicherung des schon jetzt unzureichenden Rentenniveaus aus. Aber nicht genug damit. Es könnte sogar die Kürzung der aktuell gezahlten Renten drohen, weil die vereinbarten Regelungen, nämlich  der „Nachhaltigkeitsfaktor“ und der „Riesterfaktor“ eine solche Kürzung ermöglichen.

Nachhaltig sind diese Faktoren auf jeden Fall.

Soweit soll es zunächst nicht kommen, weil mit einer „Schutzklausel“ Rentenkürzungen verhindert werden, die jedoch mit künftigen Rentenerhöhungen verrrechnet werden. Unterbliebene Rentenkürzungen kommen daher nachträglich zur Geltung. Mit weiteren Rentenanpassungen ab 2010 wird deswegen nicht zu rechnen sein.

Weitere erhebliche Niveauabsenkungen und damit weitere Kaufkraftverluste werden die Folge sein.

Diese Prognose ist mit der folgenden Meldung vom Nov.2009 bestätigt worden. Bitte beachten Sie bei dieser Meldung, dass die Schutzklausel(Rentengarantie) bereits seit 2005 existent ist und nicht erst seit Juli 2009.

Rolf D.Aschenbeck


Rentner müssen mit Nullrunden rechnen

Laut einer Prognose der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland in den kommenden beiden Jahren mit Nullrunden rechnen. Erst 2012 sei wieder eine geringe Erhöhung der Renten möglich.

Quelle: ddp / Theo Heimann

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, stellte die Prognose in Würzburg vor. 2010 sei auf Grund der rückläufigen Lohnentwicklung eine Rentenerhöhung ausgeschlossen. Auch für 2011 ist eine Erhöhung der Bezüge Gunkel zufolge unwahrscheinlich. Erst 2012 sei eine bescheidene Erhöhung wieder vorstellbar.

Rentenentwicklung: Kürzungen müssen nachgeholt werden

Gunkel wies darauf hin, dass nur die von der grossen Koalition beschlossene Rentengarantie eine Kürzung der Renten im nächsten Jahr um etwa 0,5 Prozent verhindere. Nach 2012 müssten jedoch eventuelle Rentenerhöhungen mit den aufgeschobenen Rentenkürzungen verrechnet werden. Bis 2016 werden die möglichen Erhöhungen jeweils halbiert. (fgr / dpa)

 

 

Lesen Sie dazu die Vereinbarung der Koalition aus SPD und CDU:

Koalitionsarbeitsgruppe Rentenversicherung 23. Oktober 2006

Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18. November 2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20% bis zum Jahr 2020 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt wird.

Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme in dieser Legislaturperiode. Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Um Kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre darf aber nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative muß auch ein verbindliches Signal an Gesellschaf und Wirtschaft geben, daß nicht nur eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, sondern dass dieser Umorientierung auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Der Bund unterstützt dies mit der „Initiative 50plus“ und einer Reihe von Modellprojekten in den Regionen. Darüber hinaus prüfen wir die Einführung eines speziellen Kombilohnes für ältere Langzeitarbeitslose, um diesen gezielt eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ebenso gefordert sind Wirtschaft und Gewerkschaften sowie die Betriebsparteien im Arbeitsleben mit Tarif- und Betriebsvereinbarungen Bedingungen zu gestalten, die die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten und die Beschäftigung Älterer erhöhen.

Die Rentnerinnen und Rentner leisten seit Jahren einen nachhaltigen Beitrag zur generationengerechten Neuausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Konsolidierung der Haushalte, so dass eine verlässliche Rentenhöhe für die Rentenbezieher gegenwärtig von größter Bedeutung ist. Deshalb verhindert eine bereits mit dem RVNachhaltigkeitsgesetz im Jahr 2004 eingeführte Schutzklausel, dass es durch die Anwendung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils bzw. des Nachhaltigkeitsfaktors zu einer Verringerung des bisherigen Monatsbetrages der Rente kommt. Dies ist sozialpolitisch sinnvoll und notwendig, um die Rentnerinnen und Rentner nicht zu stark zu belasten.

Es enthebt aber nicht von der Notwendigkeit, die skizzierten Ziele der Beitragssatz- und Niveausicherung deutlich anzustreben. Aus diesem Grund ist die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre geboten. Eine entsprechende Anhebung ist im Grundsatz auch für alle anderen Rentenarten erforderlich. Von diesem Grundsatz weichen wir nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ab.




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