Zusatzbeiträge

Bereits seit Juli 2005 müssen ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner zusätzlich zu ihrer regulären Beitragszahlung  an ihre Krankenkasse einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% ihres Bruttoeinkommens entrichten, der die Arbeitgeber entsprechend entlastet. Zu Lasten eines Durchschnittsverdieners (2650 Euro) sind das immerhin 23,85 Euro monatlich, um die sein Einkommen gemindert wird.


Bei den jeweiligen Absichten der Parteien zum Konjunkturpaket II hatte die SPD vorgeschlagen, diesen Sonderbeitrag zu streichen und die damit verbundenen Einnahmeausfälle durch Steuermittel auszugleichen.



Ein sinnvoller und systemgerechter Vorschlag, der dazu geführt hätte, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder jeweils die Hälfte des Beitrags an die Krankenversicherung gezahlt hätten. Arbeitnehmer und Rentner wären entlastet und Arbeitgeber nicht belastet worden. Leider konnte sich die SPD mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen. Vereinbart worden ist vielmehr eine Senkung des jetzt einheitlichen Beitragssatzes von 15,5% um o,6 Prozentpunkte, also eine Senkung auf 14,9% ab Juli 2009. Der Sonderbeitrag von 0,9% bleibt unverändert bestehen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden mit jeweils 0,3 Prozentpunkten entlastet.



Während Arbeitgeber tatsächlich weiter entlastet werden, vermindert sich die Belastung der Arbeitnehmer und Rentner lediglich; sie bleiben aber weiter belastet.



Beispiel:

Der Durchschnittsverdiener zahlt weiterhin zusätzlich den Sonderbeitrag von 23,85 Euro monatlich. Gleichzeitig zahlt er ab Juli 2009 0,3 Prozentpunkte weniger, also 7,95 Euro. Verbleibt also immer noch eine Belastung, also eine Einkommensminderung von 15,90 Euro.



Entlastung sieht anders aus. Belebt werden kann die Konjunktur damit auch nicht.



Aber nicht genug damit. Mit der Senkung des Beitragssatzes von 15,5% auf 14,9% ergeben sich Einnahmeausfälle bei den Krankenkassen, die durch Steuerzahlungen ausgeglichen werden sollen. Steuerzahlungen an die Krankenkassen waren ohnehin vorgesehen, aber nicht als Ausgleich für die Beitragssatzsenkung, sondern als zusätzliche Einnahmen, um versicherungsfremde Leistungen auszugleichen.



Über diese zusätzlichen steuerlichen Einnahmen werden die Krankenkassen nicht mehr verfügen können. Sie werden daher bald genötigt sein, einen Zusatzbeitrag zu erheben, der wiederum ausschließlich von Arbeitnehmern und Rentnern zu zahlen sein wird. Gesetzlich geregelt ist ein maximaler zusätzlicher Beitrag von monatlich 1% des Bruttoeinkommens. Er kann nach Kassenlage auf 8 Euro monatlich begrenzt werden.



1% von 2650 Euro des Durchschnittsverdieners sind 26,50. Zu der ohnehin verbliebenen Belastung von 15,90 Euro kommt die von 26,50 Euro noch hinzu, also insgesamt ein Einkommensverlust von 42,40 Euro monatlich.



Aber selbst wenn sich eine Kasse auf den Zusatzbeitrag von 8 Euro beschränken kann, bleibt in naher Zukunft immer noch eine Einkommensminderung von 23,90 Euro monatlich ( 15,90 + 8 Euro). Allein um die auszugleichen, wäre eine nominale Einkommenserhöhung um 1% erforderlich. Bei einem Durchschnittsrentner wäre bereits eine Erhöhung der Rente um 2% notwendig. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass die Inflation das Einkommen zusätzlich vermindert.


Dieser erneute Zusatzbeitrag wird wahrscheinlich je nach Krankenkasse bereits ab dem Jahr 2010 notwendig werden.


Die Krankenkassen haben diese zusätzlichen Belastung nicht zu verantworten, obwohl sie dafür verantwortlich gemacht werden. Sie müssen als Körperschaften des öffentlichen Rechts diese gesetzliche Regelung zum Zusatzbeitrag anwenden, die Ergebnis des politischen Handelns der Koalition aus CDU und SPD ist.


Wenn eine Krankenkasse daher  einen  Zusatzbeitrag erhebt, dann handelt sie notgedrungen fremdbestimmt und gegen ihren Willen gegen die Interessen ihrer Versicherten.

Rolf D.Aschenbeck

 

Berlin,11.März 2011. Die 50 Millionen Krankenkassen-Mitglieder müssen nach Berechnung der Universität Köln schon bald weit höhere Zusatzbeiträge zahlen als erwartet. Bereits Ende dieses Jahres werde der Zusatzbeitrag im Schnitt bei neun Euro, im kommenden Jahr bei 21 Euro pro Monat liegen, errechnete das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie laut „Kölner Stadt-Anzeiger“. Für 2013 gehen die Wissenschaftler von 33 Euro aus. Zum Ende des Jahrzehnts sagt das einst vom heutigen SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach geleitete Institut 120 Euro pro Kassenmitglied und Monat voraus. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Berechnungen zurück.(dpa)


Anmerkung:

Bekanntlich ist der Einheitsbeitragssatz ab Jan.2011 von 14,9% auf 15,5% angehoben worden. Letztmalig werden die Arbeitgeber hälftig zur Kasse gebeten, also mit 0,3 Prozentpunkten. Alle künftigen Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Krankenkassen müssen ausschließlich die Versicherten über einen höheren Zusatzbeitrag bezahlen.  Die Perspektive eines Zusatzbeitrags von 120 Euro monatlich ist daher durchaus wahrscheinlich.



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