Stationäre Versorgung

 

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus den geänderten Versorgungsbedarfen anzupassen, ist eine Herkulesaufgabe. Diese Anpassung ist insbesondere angesichts des Reformstaus der vergangenen Jahrzehnte nur möglich, wenn der Gesundheitsminister die nötige Unterstützung von denen bekommt, die überwiegend den Reformstau erkannt haben. Lesen Sie die redaktionell geänderte und inhaltlich ergänzte Presseerklärung des GKV-Spitzenverbandes.

 

Den Versorgungsbedarf gemessen an der Bevölkerung frühzeitig erkennen und entsprechend die Strukturen weiterentwickeln, die notwendigen Behandlungen in hoher Qualität sicherstellen und die Kliniken, sowohl über die notwendigen Vorhaltungen als auch für die konkreten Leistungen, angemessen zu finanzieren, ist der Anspruch an die stationäre Versorgung in Deutschland. Deshalb haben die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren über 73 Millionen Versicherten ein großes Interesse an der Krankenhausreform, ohne den Vorrang der ambulanten Versorgung in Frage zu stellen.

Von der Reform, für die nunmehr ein Referentenentwurf des BMG vorliegt, sollten alle Patienten in allen Krankenhäusern profitieren. Dazu gehört, dass nicht mehr die Kompetenzverteilung von Bund und Bundesländern im Vordergrund steht, sondern die Kooperation zugunsten der Patienten. blockieren sich bisher gegenseitig.

Die in dem genannten Referentenentwurf enthaltenen Reformziele wie die Sicherstellung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die flächendeckende medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Stadt und Land. sind positiv zu erwähnen.  Demgegenüber fehlt bisher die notwendige Klarheit bei der notwendigen Verbesserung der Versorgungsstrukturen. Der Referentenentwurf dient auch dazu, diese fehlende Klarheit herzustellen.

Kostenteilung unzureichend

Auf- und Umbau von Krankenhäusern ist die vorrangige und originäre Aufgabe der Bundesländer und des Bundes. Die Finanzierung der Behandlungen und Operationen ist hingegen die Aufgabe der Krankenkassen. Während die Krankenkassen ihrer Finanzverantwortung mit Jahr für Jahr steigenden Milliardenbeträgen vollständig nachkommen, sind die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung der Kliniken nur unzureichend nachgekommen. Die Klin iken waren uns sins daher gezwungen, mit teuren und oftmals unnötigen Operationen die Finanzmittel zu erwirtschsften, die ihnen die Länder vorenthalte und vorenthalten haben. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aufgabenteilung ist es absolut inakzeptabel, dass der Staat den Krankenhaustransformationsfonds1 zum Umbau der Krankenhäuser lediglich zur Hälfte finanzieren will. Die andere Hälfte soll den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufgebürdet. werden.

Der Transformationsfonds soll 50 Milliarden Euro umfassen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen, also die Beitragszahler, 25 Milliarden Euro übernehmen sollen. Die private Krankenversicherung ist mit 0 Euro beteiligt.
Demgegenüber sollen die 2Landesbasisfallwerte flächendeckend und dauerhaft erhöht werden. Damit wird jede Behandlung teurer und überholte Strukturen konserviert.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im letzten Jahr aufgrund von Millionen von einzelnen Rechnungen 94 Milliarden Euro an die Krankenhäuser überwiesen. Nun soll diese bewährte Abrechnungspraxis abgeschafft werden mit der Gefahr, dass mit Stichproben überhöhte Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen erfolgen. Diese geplante Abschaffung ist daher mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.

Bedarf der Bevölkerung

Die nun angekündigte klare Ausrichtung der Krankenhausplanung an dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung ist ebenso richtig wie überfällig. Mit dem angekündigten Bedarfsplanungstool kann digital ermittelt werden, wo in Deutschland welche Arten von Kliniken, also Grundversorgung und Spezialversorgung, in welcher Anzahl und Größe benötigt werden. Ausgangspunkt von Veränderungen werden damit die medizinischen Bedarfe der Patienten sein und nicht die Interessen der etablierten Kliniken.

Wissen und Erfahrung der Selbstverwaltung nutzen

Die gemeinsame Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebern arbeitet im Gemeinsamen Bundesausschuss seit vielen Jahren an der Weiterentwicklung der Qualitätsvorgaben. Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die bisher kaum genutzt werden. Immerhin hat der Minister aktuell angekündigt, bei der Folgenabschätzung auf die fundierten Ausarbeitungen zurückgreifen zu wollen, die der GKV-Spitzenverband der Regierungskommission zur Verfügung gestellt hat.

 

1 Der Transformationsfonds, der Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausre­form unterstützen soll, soll ab 2026 für zehn Jahre greifen. Insgesamt sollen bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dem Krankenhausstrukturfonds, der bereits beim Bun­desamt für soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist, zugeführt werden.

 

2 Der Landesbasisfallwert dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. Die Vertragsparteien auf Landesebene (Landeskrankenhausgesellschaften, Verbände der Krankenkassen) vereinbaren jährlich den Landesbasisfallwert für das Folgejahr. Die Veränderung des Landesbasisfallwerts gegenüber dem Vorjahr ist grundsätzlich durch eine Obergrenze  begrenzt. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit, Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter in bestimmten Fällen auch über diese Grenze hinaus zu berücksichtigen.

image_printDrucken