Rentengarantie

1.Entwicklung der Bruttoentgelte

Steigen die Bruttoentgelte unzureichend und nimmt die Zahl der Arbeitslosen und die Zahl der Kurzarbeiter zu, was bereits jetzt festzustellen ist, wird es allein deswegen keine Rentenanpassung geben können. Recht so, werden Sie sagen. Selbstverständlich ist Generationensolidarität unverzichtbar. Es muss allerdings die Frage erlaubt sein. warum Arbeitslose rentenrechtlich nicht wie Beschäftigte behandelt werden, weil für sie nur deutlich niedrigere Beiträge gezahlt werden. Würden Beiträge nach dem vorher bezogenen Bruttoarbeitsentgelt gezahlt und als Beitragszeiten anerkannt, was in der Vergangenheit noch der Fall war, hätten die Arbeitslosen keine Einbußen bei ihrer späteren Rente und die Rentner insoweit keine Einbußen bei der Rentenanpassung.

Überhaupt nicht einzusehen ist die Berücksichtigung der geringfügig Beschäftigten bei der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte, weil es für diese Beschäftigten keine Entwicklung ihrer Entgelte über 400 € hinaus gibt. Allein die enorme Zunahme dieser Beschäftigten, die zu Lasten der Betroffenen nur zu Minirenten führt, wird sich erheblich auf künftige Rentenanpassungen auswirken. Die politisch gewollte Zunahme der Minijobs bei gleichzeitigem Wegfall sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zugunsten der Arbeitgeber schadet daher ebenfalls allen Beteiligten.

2.Entwicklung des Beitragssatzes

Auch hier spielt die Zunahme der Minijobs eine Rolle, weil für Minijobs von 400 Euro ein ermäßigter Beitrag zu zahlen ist, der sich bei der deutlichen  Zunahme dieser Beschäftigungen auch nachteilig auf die Anpassung der Renten auswirkt und zu geringeren Einnahmen der Rentenversicherung führt.

3.Nachhaltigkeitsfaktor

Bei diesem Quotienten, der diskriminierend Rentnerquotient genannt wird, geht es um das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Es geht also um die demografische Entwicklung. Dieser Faktor soll im Interesse der Generationengerechtigkeit dafür sorgen, dass die Beitragszahler bei einer steigenden Zahl von Rentnern nicht überfordert werden. Im Prinzip eine angemessene Regelung. In diesem Fall will ich Ihnen den Auszug aus § 68, Abs.4 SGB VI nicht vorenthalten, der diesen Quotienten regelt:

„Die Anzahl der Äquivalenzrentner wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1000 Euro genau bestimmte Gesamtvolumen der Renten abzüglich erstatteter Aufwendungen für Renten und Rententeile eines Kalenderjahres durch eine Regelaltersrente desselben Kalenderjahres aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten dividiert wird. Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1000 Euro genau bestimmte Gesamtvolumen der Beiträge aller in der allgemeinen Rentenversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig Beschäftigten (§ 8 Viertes Buch) und der Bezieher von Arbeitslosengeld eines Kalenderjahres durch den auf das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 entfallenden Beitrag der allgemeinen Rentenversicherung desselben Kalenderjahres dividiert wird.“

Bedenklich bei dieser Regelung ist vor allem, dass von einem Rentner ausgegangen wird, der vorher im Arbeitsleben 45 Jahre gearbeitet hat,  in diesen 45 Jahren immer ein Durchschnittsverdiener war und ohne versicherungsmathematische Abschläge in Rente geht.  Er hätte dann eine Nettorente von 1100 Euro. Ein solcher Arbeitnehmer ist eine Fiktion. Weder gibt es so viele Arbeitnehmer, die 45 Jahre beschäftigt waren; noch gibt es überhaupt einen Arbeitnehmer, der exakt die ganze Zeit Durchschnittsverdiener war. Die Folge ist allerdings, dass diese Fiktion, die der Realität nicht entspricht, eine weitere ungerechtfertigte Minderung der Rentenanpassung nach sich zieht.

Noch bedenklicher ist, dass Generationensolidarität  nicht auf einer Tatsache, sondern auf einer Fiktion beruht, weil die tatsächlichen Renten deutlich niedriger sind als diese fiktive Rente. Die fiktive Rente hat aktuell eine Höhe von 1.215 Euro ohne versicherungsmathematische Abschläge. Wer eine solche Rentenhöhe jetzt noch erreicht oder sogar überschreitet, wenn er in Rente geht, gehört schon fast zu den Ausnahmen.

Fazit

Die Absicht, die Generationen gegeneinander auszuspielen, ist leider nicht auf interessengeleitete Politiker und Professoren beschränkt, sondern ist inzwischen von Teilen der Regierung politisch gewollt. Darüber hinaus werden die dummdreisten Parolen nach  Rentenkürzungen, die mit den beschriebenen Faktoren bereits erreicht werden,  von denen erhoben, die sich über ihre üppige  Altersversorgung nicht beschweren können, um es angemessen  zu formulieren.

Völlig unangemessen ist es hingegen, den Banken für das von ihnen verschuldete Bankendesaster 500 Mrd Euro bereitzustellen, um anschließend mit dem perfiden Hinweis auf die jüngere Generation Altersarmut auch bei den künftigen Rentnern nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern sogar wissentlich zu fördern. Sollte sich daran nichts ändern, und nichts deutet darauf hin, wird Altersarmut auch bei künftigen Rentnern die Regel sein. Die vermeintliche Sorge um die jüngere Generation ist daher blanker Zynismus.

 Rolf D.Aschenbeck

 


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