Rentengarantie

Die sogenannte Rentengarantie, die als Schutzklausel bereits seit 2005(!) besteht, wird wieder  zur Disposition gestellt. Politiker, die gerade erst dem entsprechenden Gesetz zugestimmt haben und Professoren, die dem Kapital verpflichtet sind wie die Herren Rürup und Raffelhüschen, plädieren für Rentenkürzungen mit der Absicht, die gesetzliche Rentenversicherung zu diskreditieren und stattdessen die private Altersvorsorge ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber zu favorisieren.  Zudem wird behauptet, diese Rentengarantie koste 50 Mrd Euro zu Lasten der jüngeren Generation. Bei soviel Blödsinn lohnt ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen.

Schutzklausel

Seit 2005 wird mit einer gesetzlichen Schutzklausel verhindert, dass die Renten gekürzt werden können, was ansonsten bereits geschehen wäre. Diese Schutzklausel ist weiterhin existent. Die Rentengarantie ist daher unnötig. Da aber kaum jemand die komplexen Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung kennt,  macht es sich vor der Wahl gut, eine solche Rentengarantie zu beschließen.

Unterbliebene Rentenkürzungen wegen der Schutzklausel müssen von den Rentnern über den Ausgleichsbedarf wieder ausgeglichen werden. Sollte es nämlich in den kommenden Jahren  zu einer Rentenerhöhung (Rentenanpassung) kommen, weil z.B. die Zahl der Arbeitslosen deutlich sinkt und die Entgelte der Arbeitnehmer kräftig steigen, was derzeit nicht erkennbar ist, werden die unterbliebenen Rentenkürzungen zur Hälfte gegengerechnet. Diese Gegenrechnung erfolgt so lange, bis die unterbliebenen Rentenkürzungen wieder ausgeglichen sind. Die Rentner und nicht die jüngere Generation müssen daher die Zeche zahlen mit der Folge, dass Rentenanpassungen, selbst wenn sie an sich erforderlich sind, auch dann nicht erfolgen werden.

Auf diese Weise wird die lohnbezogene Rente als Grundprinzip der Rentenversicherung ad absurdum geführt. Gerade die jüngere Generation wird dies zu spüren bekommen, wenn sie selbst in Rente geht. Jede unterbliebene Rentenanpassung führt nämlich zu einer Entwertung der Rentenansprüche, die mit Beitragszahlungen erworben werden; von schon beschlossenen Leistungskürzungen mal ganz abgesehen, die sich bereits  jetzt rentenmindernd auswirken.

Riesterrente

Warum ist es überhaupt möglich, dass Renten gekürzt werden können? Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte beschlossen, das Rentenniveau zugunsten eines stabilen Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 deutlich abzusenken. Dazu gehörte, die Altersvorsorge, die an sich paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit jeweils der Hälfte des Beitrags an die Rentenversicherung zu finanzieren ist, mit der Riesterrente zum Teil zu privatisieren, also allein den Arbeitnehmern zu überlassen. Die Riesterrente als private Vorsorge soll nämlich der Ausgleich für geringere Renten in der Zukunft sein, was nicht möglich sein wird.  Ein Sündenfall, der das Tor für weitere Privatisierungen weit geöffnet hat und in Zukunft die gesetzliche Rentenversicherung zur Disposition stellen könnte.

Dazu die jetzt noch gültige Aussage der FDP zur Rentenpolitik:

„In der Folge der Beitragszielsetzung von 19 Prozent kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr die Aufgabe der Lebensstandardsicherung übernehmen, sondern nur noch eine erhöhte Basissicherung darstellen. Bei der Lebensstandardsicherung wird daher die betriebliche und private Altersvorsorge künftig eine tragende Rolle einnehmen. Ziel liberaler Rentenpolitik ist, dass die private und betriebliche Vorsorge nach einer Übergangsphase die gesetzliche, umlagefinanzierte Rentenversicherung so ergänzt, dass individuelle Vorsorge und gesetzliche Rente je etwa zur Hälfte zur Alterssicherung beitragen.“

Was ist denn mit denen, die keinen Betriebsrentenanspruch und private Vorsorge überhaupt nicht finanzieren können? Klientelpolitik schadet derAlterssicherung.

Weitere Faktoren

Für die Rentenanpassung drei Faktoren maßgebend. Es handelt sich dabei

1. um die Entwicklung der Bruttoentgelte der Arbeitnehmer einschließlich der geringfügig Beschäftigten, der Arbeitslosen und der Bezieher von Kurzarbeitergeld,

2.um die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung und

3.um den Nachhaltigkeitsfaktor.

Die Kombination dieser drei Faktoren soll entweder mit geringen Anpassungen, Nullrunden oder sogar mit Rentenkürzungen die Ausgaben für Rentenzahlungen begrenzen.

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