Benennung statt Wahl

Still, heimlich und leise hat die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktionen von SPD und CDU/CSU mit dem Gesetz zur Ergänzung des Bundeswahlgesetzes vom 28.Okt.2020 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bundestagskandidaten in den Wahlkreisen von der jeweiligen Parteigliederung benannt und nicht mehr von den Mitgliedern gewählt werden.

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