Zusatzbeiträge

Bereits seit Juli 2005 müssen ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner zusätzlich zu ihrer regulären Beitragszahlung  an ihre Krankenkasse einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% ihres Bruttoeinkommens entrichten, der die Arbeitgeber entsprechend entlastet. Zu Lasten eines Durchschnittsverdieners (2650 Euro) sind das immerhin 23,85 Euro monatlich, um die sein Einkommen gemindert wird.

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