Krankenkassenbeitrag

Bekanntlich haben die einzelnen Krankenkassen seit Januar 2009 nicht mehr die Möglichkeit, den Beitragssatz für ihre Kasse autonom zu bestimmen, sondern es gilt wie bei der Rentenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser hatte bis zum 30.Juni 2009 eine Höhe von 15,5% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit3675 €) und ab Juli 2009 eine solche von 14,9%. Davon zahlen Arbeitnehmer und Rentner 7,9% und die Arbeitgeber 7,0%.

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