Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Zuwanderungsgesetz“ der damaligen rot-grünen Koalition von 2001 ist ein Zeitdokument und ein Lehrbeispiel für kompromisslose und ideologisch begründete Machtpolitik der damaligen Opposition. Unabhängig von der bereits damals bestehenden Notwendigkeit einer gesteuerten Einwanderung war sich das BVerfG schon damals nicht zu schade, eine parteipolitische Position zu stützen. Mit dieser verhinderten Zuwanderungsteuerung wäre gleichzeitig das Asylrecht nicht nur unbeschadet geblieben, sondern sogar gestärkt worden. Die folgenden Auszüge des Gerichtsurteils, insbesondere der Wortbeitrag von Jörg Schönbohm, sprechen für sich..
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BferVG) vom 15. November 2023: Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) vom 18.Februar 2022 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 194) sind mit Artikel 109 Absatz 3, Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 sowie Artikel 115 Absatz 2 unvereinbar und nichtig.