Rentenpaket

Das Bundeskabinett hat am 29.05.2024 das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket II werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals.

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil betont, dass die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II das Rentenniveau dauerhaft stabilisiert und ein Generationenkapital zur Verfügung stellt, um damit künftige Beitragszahler zu entlasten. Damit setzt die Koalition ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit. Fleißige Menschen bekommen auch in Zukunft nach einem Leben voller Arbeit eine stabile Rente. Außerdem wird der Generationenvertrag für die Menschen gestärkt, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten.

Eine verlässliche Rente braucht einen starken Arbeitsmarkt. Dazu hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, denn noch nie haben so viele Menschen in Deutschland gearbeitet wie heute. Insbesondere sind mehr Frauen in Beschäftigung und deutlich mehr ältere Menschen arbeiten länger. Das ist der richtige Weg, der auch künftig in die richtige Richtung gehen wird.

Einzelheiten:

1.Haltelinie für das Rentenniveau

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft gesichert werden. Dies wird als Grundsatz gesetzlich normiert. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert. Die Haltelinie entfaltet ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040. Die Bundesregierung muss im Jahr 2035 einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau über das Jahr 2040 hinaus bei 48 Prozent zu halten. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Änderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.

Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro pro Monat höher aus. Das sind gut 6 Prozent mehr. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und später in Rente gehen.

 

2.Generationenkapital

Um über die aktive Arbeitsmarktpolitik hinaus zusätzliche Vorsorge zu treffen und die finanzielle Entwicklung zu stabilisieren, wird der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Mit dem Generationenkapital wird ein zusätzlicher Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Für den Aufbau des Generationenkapitals werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, nur die Erträge aus der Kapitalanlage nach Abzug der Zinsen auf die gewährten Darlehen – und nicht die Substanz des Kapitalstocks – sollen als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.

Ab dem Jahr 2036 sind Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen, soweit dies unter Berücksichtigung eines „Sicherheitspuffers“ zum Schutz von Vermögen und Rückzahlbarkeit der Darlehen möglich ist. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird ab Mitte der 2030er Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden. Im Jahr 2029 wird überprüft, ob die Zielgrößen für den ergänzenden Finanzierungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Generationenkapital voraussichtlich erreicht werden können und welche Maßnahmen ggf. zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgeschlagen werden müssen.

Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Für Aufgaben der Stiftung sollen zunächst die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierter öffentlicher Vermögensverwalter genutzt werden, um so einen zügigen Aufbau des Stiftungsvermögens zu gewährleisten.

 

3.Weitere Regelungen zur Rentenversicherung

Mit diesem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet. Schließlich werden die Berichtspflichten, u.a. für den Rentenversicherungsbericht, konsolidiert und um die Entwicklung des Sicherungsniveaus erweitert.

Der Rentenbeitrag bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 ist vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung von einem Anstieg auf 22,3 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen, der dank des Generationenkapitals dann bis 2045 stabil bleibt. Von dem erwarteten Beitragssatzanstieg entfällt langfristig ein Beitragssatzpunkt auf die Maßnahmen des Rentenpakets II.

Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rente gemessen an der Wirtschaftsleistung ist seit vielen Jahren stabil bei rund drei Prozent des BIP (seit 2009). Das wird auch in Zukunft mit der Haltelinie beim Sicherungsniveau so bleiben, da die Renten sich nicht erhöhen, wenn die Löhne der Beschäftigten nicht steigen.

 

 Erläuterungen

Im Koalitionsvertrag (Seite 52) heißt es zur gesetzlichen Rente: „Die Rente muss verlässlich und auskömmlich sein; darum sichern wir das Rentenniveau und ergänzen sie (Red.: die Rente) um kapitalgedeckte Elemente.“

Die Bundesregierung nennt diese zunächst ergänzende Finanzierung der gesetzlichen Renten „Generationenkapital“. Diese Finanzierung erfolgt über einen Staatsfonds analog zum bereits bestehenden Staatsfonds Kenfo, der die Aufgabe hat, mit einer Einmalzahlung der Kraftwerksbetreiber von 24 Mrd.€ die finanzielle Abwicklung bzw. Entsorgung der Atomkraftwerke mit  seriösen Kapitalanlagen sicherzustellen. Dieser Fonds handelt eigenständig.

Der neue Staatsfonds, der die ergänzende Finanzierung der gesetzlichen Renten sicherstellen soll, ist dem Kenfo entlehnt. Das Team und die Verfahren dieses neuen Staatsfonds entsprechen denen des Kenfo. Auch dieser Fonds handelt eigenständig, weil das „Generationenkapital“, obwohl es mit Steuermitteln bereitgestellt wird, kein Teil des Bundeshaushalts oder eines Sondervermögens des Bundes ist, sondern Vermögen einer eigenständigen Stiftung „Generationenkapital“. Dadurch ist das künftig wachsende Stiftungsvermögen dem Zugriff des Bundes entzogen. Auszahlungen darf nur der Stiftungsvorstand anweisen. Zahlungen dürfen nur an die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.

Dieser Fonds scheint zweifelsfrei honorig zu sein, wäre da nicht die Aussage der Vorsitzenden Anja Mikus, dass das Generationenkapital „nur ein erster Baustein zur kapitalgedeckten Finanzierung der gesetzlichen Rente“ ist.1   Aus dieser Aussage ergibt sich zweifelsfrei, dass die Absicht besteht, die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt zu privatisieren, ohne dass künftige Regierungen die Möglichkeit hätten, es bei einer Ergänzenden Finanzierung, also bei einer teilweisen Privatisierung zu belassen.

Im Koalitionsvertrag ist tatsächlich nur von einer Ergänzung die Rede. Es muss klargestellt werden, dass die Befugnisse der Stiftung dieser klaren Vorgabe nicht im Wege stehen.

 

Rolf Aschenbeck

1Diese Aussage ist dem Interwiev mit Frau Mikus in der Welt am Sonntag vom 06.04.2024 zum vorgesehenen „Generationenkapital“ zu entnehmen.

 

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