Häusliche Pflege

 

Pflegende Angehörige wenden für die Versorgung zu Hause nach wie vor viel Zeit auf, so der AOK-Bundesverband. Gaben die Befragten im Jahr 2019 43 Wochenstunden an, so lag diese Zahl 2023 bei 49 Stunden pro Woche für pflegende Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Medikamentenstellung und Hilfe in der Nacht (siehe Link Häusliche Pflege). Diese hohe zeitliche Belastung ist auch mit Blick auf die Erwerbstätigkeit relevant:

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Zuwanderungsgesetz

Das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts zum „Zuwanderungsgesetz“ der damaligen rot-grünen Koalition von 2001 ist ein Zeitdokument und ein Lehrbeispiel für kompromisslose und ideologisch begründete Machtpolitik der damaligen Opposition. Unabhängig von der bereits damals bestehenden Notwendigkeit einer gesteuerten Einwanderung war sich  das BVerfG schon damals nicht zu schade, eine parteipolitische Position zu stützen. Mit dieser verhinderten Zuwanderungsteuerung wäre gleichzeitig das Asylrecht nicht nur unbeschadet geblieben, sondern sogar gestärkt worden. Die folgenden Auszüge des Gerichtsurteils, insbesondere der Wortbeitrag von Jörg Schönbohm, sprechen für sich..

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Stationäre Versorgung

 

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus den geänderten Versorgungsbedarfen anzupassen, ist eine Herkulesaufgabe. Diese Anpassung ist insbesondere angesichts des Reformstaus der vergangenen Jahrzehnte nur möglich, wenn der Gesundheitsminister die nötige Unterstützung von denen bekommt, die überwiegend den Reformstau erkannt haben. Lesen Sie die redaktionell geänderte und inhaltlich ergänzte Presseerklärung des GKV-Spitzenverbandes.

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