Grundlage dieser Gesundheitsreform sind überfällige Änderungen, die schon viel früher hätten erfolgen müssen und jetzt nicht mehr als punktuelle Maßnahmen ausreichen. Notwendige Änderungen sind daher nur mit einer Strukturreform zu schaffen und nicht mit Bagatellreformen. Der Gesetzentwurf hat diese strukturellen Änderungen zum Inhalt.
Schlagwort: Ambulante Versorgung
Innovationsausschuss
Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, wird das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Zu diesem Zweck ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet, der seit dem 2016 Projekte fördert, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und umsetzen sowie neue Erkenntnisse für den Versorgungsalltag nutzen wollen.
Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) bechlossen. Es ist notwendig, die Nofallversorgung zu verbessern, um auch dazu beizutragen, das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung zu nutzen und nicht gleich die Notaufnahme aufzusuchen. Lesen Sie die redaktionell geänderte Presseerklärung des GKV-SV.
Stationäre Versorgung
Die stationäre Versorgung im Krankenhaus den geänderten Versorgungsbedarfen anzupassen, ist eine Herkulesaufgabe. Diese Anpassung ist insbesondere angesichts des Reformstaus der vergangenen Jahrzehnte nur möglich, wenn der Gesundheitsminister die nötige Unterstützung von denen bekommt, die überwiegend den Reformstau erkannt haben. Lesen Sie die redaktionell geänderte und inhaltlich ergänzte Presseerklärung des GKV-Spitzenverbandes.
Prävention
Mit rund 584 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unterstützt. Damit steigerten sich die Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent. Das geht aus dem neuen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor.
Ambulante Versorgung stärken
„Skandalös und nicht akzeptabel“ – deutliche Worte fand die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die komplett ausgebliebene Reaktion des BMG auf den Forderungskatalog der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten von Mitte August.
Krankenhausreform Erklärung des AOK-Bundesverbands
Die im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplante Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich und die qualitätsorientierte Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Standorte können auch wichtige Beiträge zur Lösung der Personalprobleme in den deutschen Krankenhäusern leisten. Lesen Sie die gekürzte und redaktionell geänderte Presseerklärung des AOK-Bundesverbands.