Innovationsausschuss

Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, wird das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Zu diesem Zweck ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet, der seit dem 2016 Projekte fördert, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und umsetzen sowie neue Erkenntnisse für den Versorgungsalltag nutzen wollen.

Der Innovationsausschuss fördert Projekte in den Bereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Dafür steht dem Innovationsausschuss eine jährliche Fördersumme über den Innovationsfonds zur Verfügung.

Aufgaben des Innovationsausschusses

Der Innovationsausschuss legt mit Bekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten beim Innovationsausschuss einen Ergebnisbericht ein. Der Innovationsausschuss führt anschließend in seinen Beschlüssen aus, an welche Organisationen und Institutionen er die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weiterleitet. Sofern der Innovationsausschuss Rückmeldungen von diesen Organisationen und Institutionen erhält, veröffentlicht er diese bei dem jeweiligen Beschluss.

Beschlüsse im Überblick

Mitglieder

Im Innovationsausschuss sind die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen aus dem Gesundheitswesen – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Den Vorsitz hat der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA. Über Antrags- und Mitberatungsrechte arbeiten zudem Patientenvertreterinnen und -vertreter mit.

Grafik: Der Innovationsausschuss – Zusammensetzung und Stimmverteilung

 

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