Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) bechlossen. Es ist notwendig, die Nofallversorgung zu verbessern, um auch dazu beizutragen, das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung zu nutzen und nicht gleich die Notaufnahme aufzusuchen. Lesen Sie die redaktionell geänderte Presseerklärung des GKV-SV.
Mit der Reform der Notfallversorgung sollen Patientinnen und Patienten gerade in gesundheitlich bedrohlichen Situationen einfacher in die richtige Versorgungsebene gelangen. Eine effiziente Steuerung der Hilfesuchenden versorgt diese schneller und bedarfsgerecht, gleichzeitig können Notaufnahmen und Rettungsstellen entlastet werden. Das NotfallGesetz enthält viele richtige Ansatzpunkte, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern.
Hilfesuchende sollen, so der Gesetzentwurf, effizient in die richtigen Versorgungsebenen geleitet werden, indem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Akutleitstellen einrichten, flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) aufgebaut werden, sowie Akutleitstellen und Rettungsleistellen in Form von Gesundheitsleitsystemen kooperieren.
Sicherstellungsauftrag der KVen wird konkretisiert
Der GKV-Spitzenverband unterstützt, dass der Sicherstellungsauftrag in der notdienstlichen Akutversorgung nun konkretisiert wird. Hierbei soll die notdienstliche Akutversorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung 24 Stunden täglich in Fällen mit sofortigem medizinischen Behandlungserfordernis erfolgen, sich aber auf kurzfristig erforderliche Maßnahmen beschränken. Das ist im Grundsatz richtig und wichtig. Dennoch sollte ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personalprobleme stellen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, im Internet bundesweit einheitlich über Sprechstundenzeiten der Vertragsärzteschaft zu informieren. Die damit neu geschaffene Transparenz ist zu begrüßen, denn sie kann für die Versicherten eine echte Hilfe sein, wenn sie einen Arzt benötigen.
Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle
Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche werden in Krankenhäusern als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende flächendeckend etabliert. Dort sind Notaufnahme und KV-Notdienstpraxis integriert und Patienten gelangen nach der Ersteinschätzung direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene.
Beide Reformschritte werden vom GKV-Spitzenverband seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert.
Änderungen im Gesetzentwurf notwendig
Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen die zentralen Strukturvorgaben für die Standortauswahl von INZ und für die Durchführung des Ersteinschätzungsverfahrens in den INZ sowie für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf der Bundesebene festgelegt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat als Institution der Selbstverwaltung dafür die Fachkompetenz und Erfahrung, deshalb sollte ihm diese Aufgabe übertragen werden.
Insgesamt müssen die vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen deutlich reduziert werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Der derzeitige Entwurf sieht mehrere hundert (!) Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und KVen vor. Hinzu käme eine ähnlich hohe Anzahl an Kooperationsverträgen mit Rettungsdiensten sowie die Einrichtung gemeinsamer Organisationsgremien, wenn sich nichts ändert. Das wäre ein enormer personeller und finanzieller Aufwand führen, und es käme zu einer unnötigen Zersplitterung der Versorgungslandschaft. Eine sinnvolle strukturierte Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen zugunsten der Patienten wäre damit nicht möglich.
Rettungsdienst
Über die bereits im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zur Neuordnung der Notfallversorgung hinaus sollte auch der Rettungsdienst Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens werden. Eine effiziente Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene und eine Reduzierung der Inanspruchnahme von Notaufnahmen kann nur erreicht werden, wenn auch im Rettungsdienst bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben, eine digitale Vernetzung sowie ein erfolgreicher Umbau der Vergütungssystematik umgesetzt werden.
Der Rettungsdienst ist ein zentraler Baustein der Notfallversorgung. Um die Rettungs- und Versorgungskette zu vervollständigen, muss beides aus einer Hand gesetzlich erfolgen. Um diese beiden wichtigen gesundheitspolitischen Vorhaben miteinander zu verbinden, besteht jetzt die Gelegenheit.