Nach seiner Äußerung zum Tötungsversuch an Donald Trump ist Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ seinen Job beim rbb los. Wie der rbb in einer Mitteilung erklärte, habe man „entschieden, die Zusammenarbeit mit Sebastian Hotz alias ‚El Hotzo‘ bei Fritz bis auf Weiteres zu beenden. Er wird die Sendung ‚Theoretisch cool‘ nicht mehr moderieren.“ Eine Entscheidung, die unverhältnismäíg ist und der Meinungsfreiheit nicht entspricht.
Kategorie: Politik
Innovationsausschuss
Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, wird das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Zu diesem Zweck ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet, der seit dem 2016 Projekte fördert, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und umsetzen sowie neue Erkenntnisse für den Versorgungsalltag nutzen wollen.
Zeitenwende
In seinem Buch „Deutschland im Krisenmodus“. vergleicht der Soziologe Prof. Butterwegge die altuellen Krisen mit früheren Krisenzeiten, wie etwa der Ölpreiskrise in den 1970er-Jahren oder dem wirtschaftlichen Umbruch mit Massenarbeitslosigkeit nach 1990 in Ostdeutschland. Seine Bewertungen beruhen auf Tatsachen und sind daher begründet. Das Interview ist „DerWesten“ entnommen.
Türkischer Rassismus
Die Minderheit der Grauen Wölfe“ ist eine rechtsextreme Organisation mit 121001 Mitgliedern, die den demokratischen Rechtsstaat ablehnt. Rassismus, insbesondere Antisemitismus, sind manifeste Bestandteile ihres destruktiven Verhaltens.
Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) bechlossen. Es ist notwendig, die Nofallversorgung zu verbessern, um auch dazu beizutragen, das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung zu nutzen und nicht gleich die Notaufnahme aufzusuchen. Lesen Sie die redaktionell geänderte Presseerklärung des GKV-SV.
Obszöner Reichtum
Zuwanderungsgesetz
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Zuwanderungsgesetz“ der damaligen rot-grünen Koalition von 2001 ist ein Zeitdokument und ein Lehrbeispiel für kompromisslose und ideologisch begründete Machtpolitik der damaligen Opposition. Unabhängig von der bereits damals bestehenden Notwendigkeit einer gesteuerten Einwanderung war sich das BVerfG schon damals nicht zu schade, eine parteipolitische Position zu stützen. Mit dieser verhinderten Zuwanderungsteuerung wäre gleichzeitig das Asylrecht nicht nur unbeschadet geblieben, sondern sogar gestärkt worden. Die folgenden Auszüge des Gerichtsurteils, insbesondere der Wortbeitrag von Jörg Schönbohm, sprechen für sich..