Das Bundeskabinett hat am 29.05.2024 das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket II werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals.
Schlagwort: Rentenanpassung
Armut im Alter und Rentenhöhe.
Nach drei „Nullrunden“ 2004, 2005 und 2006 und den Erhöhungen ab Juli 2007 um 0,54% und ab Juli 2008 um 1,1% hat sich die materielle Lage der Rentenbezieher bei einer Inflationsrate von 2,6% allein im Jahr 2008 weiter verschlechtert; und zwar besonders bei denen, die keine zusätzliche Betriebsrente in angemessener Höhe erhalten oder keine weiteren Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung beziehen.