Rentenpaket

Das Bundeskabinett hat am 29.05.2024 das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket II werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals.

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Armut im Alter und Rentenhöhe.

Nach drei „Nullrunden“ 2004, 2005 und 2006 und den Erhöhungen ab Juli 2007 um 0,54% und ab Juli 2008 um 1,1% hat sich die materielle Lage der Rentenbezieher bei einer Inflationsrate von 2,6% allein im Jahr 2008 weiter verschlechtert; und zwar besonders bei denen, die keine zusätzliche  Betriebsrente in angemessener Höhe erhalten oder keine weiteren Einkünfte  etwa aus Vermietung und Verpachtung beziehen.

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