Meinungs- und Pressefreiheit

Nach seiner Äußerung zum Tötungsversuch an Donald Trump ist Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ seinen Job beim rbb los. Wie der rbb in einer Mitteilung  erklärte, habe man „entschieden, die Zusammenarbeit mit Sebastian Hotz alias ‚El Hotzo‘ bei Fritz bis auf Weiteres zu beenden. Er wird die Sendung ‚Theoretisch cool‘ nicht mehr moderieren.“ Eine Entscheidung, die unverhältnismäíg ist und der Meinungsfreiheit nicht entspricht.

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Schlendrian

Lausige Infrastruktur, lahmende Behörden, lustlose Debatten – wann ist das Land eigentlich falsch abgebogen? Das fragt der stellv. Chefrdakteur des Hamburger Abendblatts(HA), Matthias Iken, und ärgert sich über den deutschen Schlendrian. Lesen Sie seinen gekürzten und redaktionell geänderten Beitrag, dem HA entnommen.

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Meinungsfreiheit

Rechtsextreme Unterstützer des rechten Verlegers Götz Kubitschek behindern und beleidigen einen Pressevertreter, und die Polizei schaut zu. Schließlich greift sie doch ein – gegen den Journalisten. Ist das die Meinungsfreiheit des Berliner Landgerichts?  Unser Bundespräsident sollte darüber nachdenken. Lesen Sie den Bericht von Sebastian Leber, dem Tagesspiegel entnommen.

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Gewalt und Sprache

Heribert Prantl, Jurist und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, beschäftigt sich mit dem verwerflichen Urteil des Landgerichts Berlin zur Meinungsfreiheit, mit dem (zunächst) verbale Gewalt ( u.a.Nötigungen und Angriffe) erlaubt wird, die jegliche Diskussion als notwendige Grundlage meinungsbildender Auseinandersetzung verhindert. Dieses Urteil kann keinen Bestand haben.

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