Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichert Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit die Fortzahlung ihres Lohns für eine bestimmte Zeit zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass er dies selbst verschuldet hat. Lesen Sie dazu die Mitteilung der TK.

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Krankenhausreform Erklärung des AOK-Bundesverbands

Die im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplante Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich und die qualitätsorientierte Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Standorte können auch wichtige Beiträge zur Lösung der Personalprobleme in den deutschen Krankenhäusern leisten. Lesen Sie die gekürzte und redaktionell geänderte Presseerklärung des AOK-Bundesverbands.

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GKV-Finanzdefizit

Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist deutlich höher als bislang vom Bundesgesundheitsministerium angenommen. Das IGES1 Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro ansteigt.

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Kostenverlagerung

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden wiederum und verstärkt aus Beitragsmitteln der GKV finanziert. Mit dieser erneuten Kostenverlagerung werden wiederholt die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen systemwidrig belastet, obwohl die Finanzierung solcher Aufgaben über Steuern zu erfolgen hätte. Lesen Sie die folgenden Infos, krankenkassen-direkt entnommen.

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GKV-Leistungsausgaben

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im Gegensatz zur PKV eine Solidargemeinschaft. Das Risiko einer Erkrankung tragen alle Versicherten, weil jeder krank werden kann und sich dann darauf verlassen muss, als Beitragszahler ohne zusätzliche Kosten medizinisch versorgt zu werden. Aber ist das so?

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