Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichert Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit die Fortzahlung ihres Lohns für eine bestimmte Zeit zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass er dies selbst verschuldet hat. Lesen Sie dazu die Mitteilung der TK.
Schlagwort: Erkrankungen
GKV-Finanzreform
Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2022 das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Ausgleich des in der GKV für 2023 erwarteten Defizits von rund 17 Milliarden Euro.