Notfallversorgung

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) bechlossen. Es ist notwendig, die Nofallversorgung zu verbessern, um auch dazu beizutragen, das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung zu nutzen und nicht gleich die Notaufnahme aufzusuchen. Lesen Sie die redaktionell geänderte Presseerklärung des GKV-SV.

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