Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichert Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit die Fortzahlung ihres Lohns für eine bestimmte Zeit zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass er dies selbst verschuldet hat. Lesen Sie dazu die Mitteilung der TK.
Schlagwort: Krankengeld
Gutachten zum Risikostrukturausgleich
Der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelte Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches (RSA) hat in zwei Gutachten die Wirkungen des RSA auf den Wettbewerb der Krankenkassen untersucht. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor (Mai 2025)