Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichert Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit die Fortzahlung ihres Lohns für eine bestimmte Zeit zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass er dies selbst verschuldet hat. Lesen Sie dazu die Mitteilung der TK.

Weiterlesen