Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor war die Partei bereits Verdachtsfall. Auch ein Antrag auf ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steht im Raum und sollte zeitnah erfolgen. Für Beamte, die AfD-Mitglieder sind, könnte das Gutachten ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Das Gutachten ist ein klares Signal gegen die Normalisierung der Alternative für Deutschland. Lesen Sie den Bericht der Partei „Die Grünen“.