Zuschussrente

Das Bundesarbeitsministerium beabsichtigt, Armut im Alter künftig zu vermeiden. Dazu soll eine Zuschussrente eingeführt sowie der Hinzuverdienst ab Rentenbeginn erhöht werden. Diese Neuregelungen sollen zum 1.Jan.2013 in Kraft treten. Lesen Sie die nachfolgende Stellungnahme, aus der sich ergibt, ob Altersarmut damit vermieden werden kann.

Einleitung

Bei dieser Unterlage des BMA zum „Regierungsdialog Rente“ soll es sich um „einen breit angelegten, offenen Diskussionsprozess“ handeln, um „Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen daraufhin zu untersuchen, ob und welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen“.

Diese Absicht ist unnötig, weil die Auswirkungen der „Entwicklungen in der Arbeitswelt“ auf die spätere Rentenhöhe hinreichend bekannt sind, von den diversen Rentenkürzungen ganz abgesehen. Zudem bleibt unklar, welche gesellschaftlichen Veränderungen gemeint sind, soweit sie nicht mit den „Entwicklungen in der Arbeitswelt“ gleichgesetzt werden können.

Es geht daher auch gar nicht darum, die Ursachen für zunehmende Altersarmut klar zu benennen und z.B. mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohns Konsequenzen zu ziehen, sondern im Ergebnis darum, sich der Verantwortung für Altersarmut zu entziehen und sie stattdessen auf die Betroffenen zu verlagern.

 

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage

Gemäß der schriftlichen Unterlage des BMA zum „Regierungsdialog Rente“  beträgt der durchschnittliche Zahlbetrag gesetzlicher Renten gerade mal 738 Euro. Das ist eine Rentenhöhe auf dem Niveau der Grundsicherung. Aber selbst wenn die Rente höher ist, z.B. bei einem Durchschnittsverdiener nach 40 Beschäftigungsjahren mit 1080 Euro, handelt es sich um eine Bruttorente, von der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch abgezogen werden müssen. Es verbleibt dann eine Nettorente von rund 975 Euro. Gemessen an dem vorherigen Nettoeinkommen von rund 1550 Euro ist das ein Niveau von 62,9% ohne Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug, die die erworbene Rente auf Dauer erheblich kürzen.

Daraus ergibt sich, dass die gesetzliche Rente selbst bei einem Durchschnittsverdiener nicht ausreicht, um den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard auch nur einigermaßen aufrecht zu erhalten.

Das BMA hingegen geht davon aus, „dass unsere Altersicherung sicher auf drei starken Säulen ruht: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der zusätzlichen privaten Vorsorge. Nicht erwähnt wird, dass die Vielzahl der Arbeitnehmer mit keiner oder nur einer unzureichenden Betriebsrente rechnen können. Genauso ist es mit der privaten Vorsorge, zu der auch die Riesterrente gehört. Wer sich die Beitragszahlung als Arbeitnehmer wegen seines geringen Einkommens nicht leisten kann, hat nichts von dieser starken Säule.

Da das Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten deutlich und nicht behutsam sinkt, muss diese Absenkung „mit zusätzlicher Altersvorsorge ausgeglichen werden“, so das BMA. Mit dieser zusätzlichen Altersvorsorge ist die private Vorsorge gemeint, die für Rentenbezieher gar nicht mehr möglich ist und für Arbeitnehmer nur dann, wenn sie das Geld dafür übrig haben.

Der Großteil der jetzigen und künftigen Rentner ist daher jetzt und in Zukunft allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, obwohl diese zunehmend ihre Lohnersatzfunktion verliert, was gewollt ist und dazu führen wird, dass Altersarmut erheblich zunimmt.

Zuschussrente

Vermeintlich soll diese zunehmende Altersarmut mit der „Zuschussrente“ vermieden werden. Dazu heißt es, „dass sich die private und die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener lohnen soll und diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten.“ Dieser Satz ist verlogen und dreist in seiner Ignoranz gegenüber den Geringverdienern, die keine Betriebsrente erhalten werden und für private Vorsorge kein Geld haben.

Das BMA belehrt uns aber dahingehend, dass bereits mit 5 Euro monatlich eine Riesterrente möglich ist.

Die Zuschussrente soll als Aufstockung der gesetzlichen Rente 850 Euro monatlich betragen, wenn nach zunächst „erleichterten Zugangsbedingungen“ mit 40 Versicherungsjahren, davon 30 Beitragsjahre und 5 Jahre private Vorsorge, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

-45 Versicherungsjahre, davon 35 Jahre Beitragsjahre

-35 Jahre private Vorsorge

Man muss kein Zyniker sein, um festzustellen, dass diese Hürden kaum jemand überwinden kann. Das heißt aber auch, dass diese Zuschussrente eine Mogelpackung ist. Aber nicht genug damit. Es wird behauptet, dass diese Zuschussrente eine Versicherungsleistung ist, die die bestehende Grundsicherung nicht ersetzen soll. Dazu ist festzustellen:

1.Die Zuschussrente ist systemfremd, weil sie private Vorsorge zur Voraussetzung hat.

2.Die Zuschussrente soll steuerfinanziert sein. Zunächst. Denn diese Steuerfinanzierung wird bald beendet und die Kosten den Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet werden, eben weil es sich um eine Versicherungsleistung handeln soll.

3.Viel gravierender ist aber die Möglichkeit, die steuerfinanzierte Grundsicherung entfallen zu lassen, weil nunmehr die Zuschussrente die Grundsicherung im Prinzip entbehrlich macht. Dies steht im Kontext zu der Absicht, den Hinzuverdienst zu erweitern. Das Gegenteil wird scheinbar behauptet, denn dazu heißt es:

„Die Zuschussrente ist nicht darauf angelegt, heute von Grundsicherung lebende Menschen aus diesem verlässlichen, bestehenden Fürsorgesystem zu holen.“

Tatsächlich liegt die Betonung auf heute. Künftig ist daher der Ersatz der Grundsicherung durch die Zuschussrente ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente

Wird ein Beschäftigter vor Rentenbeginn erwerbsgemindert, wird so getan, als hätte er bis zum 60.Lebensjahr gearbeitet. Das nennt man Zurechnungszeit. Mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze vom 65. auf das 67.Lebensjahr und des künftigen Rentenbeginns erst ab dem 62.Lebensjahrs ist die Zurechnungszeit bis zum 60.Lebensjahr nicht mehr aktuell. Die Absicht, deswegen die Zurechnungszeit bis zum 62.Lebensjahr zu verlängern, ist daher zwangsläufig. Sie ist zwar eine Verbesserung, aber eine solche, die selbstverständlich ist.

Hinzuverdienst

Bekanntlich ist der Hinzuverdienst bei Rentnern unter 65 Jahre auf 400 Euro monatlich begrenzt, wenn die Rente ungekürzt bleiben soll. Erst danach kann in Abhängigkeit von der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67.Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdient werden. Mit diesen Regelungen sind bisher folgende, politisch gewollte Absichten verbunden:

-Die Begrenzung auf 400 Euro ist eine Geringverdienergrenze, weil es mit diesem Hinzuverdienst im Regelfall nicht darum geht, eine unzureichende Rente aufzubessern, sondern darum, z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern, die durchaus wegen des finanziellen Anreizes mit einer geringen Entlohnung verbunden sein sollen.

-Es war jedenfalls in der Vergangenheit nicht gewollt, mit einem deutlich höheren Hinzuverdienst die Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern zu verschlechtern, da dann die Versuchung groß wäre, Rentner statt Arbeitnehmer zu beschäftigen, weil sie preiswerter sind.

Änderungen

Das soll sich jetzt alles ändern, weil nunmehr der Hinzuverdienst ab Rentenbeginn vor dem 65.Lebensjahr bis zur Höhe des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens möglich sein soll. Mit dieser Absicht sind folgende Auswirkungen verbunden:

1.Soweit Arbeitnehmer mit einer Rente unterhalb der Grundsicherung rechnen müssen und die Bedingungen für eine Zuschussrente nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, mit dem höheren Hinzuverdienst, der in Wahrheit der Hauptverdienst ist, die Grundsicherung zu vermeiden. Das ist zwar bisher mit dem jetzigen Hinzuverdienst von 400 Euro auch möglich. Neu daran ist aber, dass dieser bisherige Hinzuverdienst wegen des weiter sinkenden Rentenniveaus künftig nicht mehr ausreichen wird. Es ist daher nur konsequent, den Hinzuverdienst aufzustocken, um Altersarmut zu minimieren, wenn auch zu Lasten der betroffenen Rentner. Altersarmut wird damit privatisiert und nicht mehr als gesellschaftliches Problem gesehen. Daraus ergibt sich auch, dass es künftig das Problem des Rentners ist, sollte er keine Arbeit haben, die einen Hinzuverdienst ermöglicht.

2.Mit dieser beabsichtigten Neuregelung wird dokumentiert, dass die Lohnersatzfunktion der Rente nicht mehr gewollt ist, sondern nur noch als Grundversorgung taugt.

3.Es ist zu befürchten, dass die bisherige Grundsicherung eingeschränkt wird oder ganz entfällt, weil sie durch die Zuschussrente und den erweiterten Hinzuverdienst ersetzt werden kann.

Völlig absurd und entlarvend ist es, diese beabsichtigte Neuregelung des Hinzuverdienstes zusätzlich zur Rente als Kombirente zu bezeichnen, obwohl sie überwiegend keine Rente ist.  Die Aussage des BMA dazu ist im übrigen bezeichnend, weil sie die gewollte Privatisierung des Armutsrisikos bestätigt:

„Die Grenze, innerhalb derer Rente und Hinzuverdienst in freier Gewichtung miteinander verbunden werden können, ist damit individuell.“

Genauso ist es!

(Dazu passt die Diskussion im Bundestag: Disput über die Vermeidung von Altersarmut.)

Alternativen

Die Zuschussrente und die Erweiterung des Hinzuverdienstes lassen die Ursachen für immer mehr Renten unterhalb der Grundsicherung unberührt. Um tatsächlich auch künftig Renten beziehen zu können, die zum Leben reichen, bedarf es folgender Änderungen:

1.Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 9,50 Euro mit anschließender Dynamisierung. Verbunden damit ist die Begrenzung der geringfügigen Beschäftigungen auf Ausnahmefälle.

2.Weitgehender Wegfall der befristeten Arbeitsverhältnisse sowie der Leiharbeit.

3.Zahlung der Beiträge an die Rentenversicherung für Empfänge von Arbeitslosengeld I  nach dem vorher bezogenen Bruttoarbeitsentgelt und für Empfänge von Arbeitslosengeld II (früher: Arbeitslosenhilfe) mindestens auf der Grundlage von 50% der Bezugsgröße.

4.Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen bei einer Beitragszeit von 25 Jahren. Diese Rente nach Mindesteinkommen ist keine Mindestrente, da eine vorherige Beitragszahlung die Voraussetzung ist. Dabei wird ein Mindesteinkommen in der Erwerbsphase unterstellt, dass bei 75% des Durchschnittsentgelts liegen sollte.

5.Rentenanpassungen entsprechend der Bruttolohnentwicklung. Damit Wegfall des Riesterfaktors und des Nachhaltigkeitsfaktors.

6.Wegfall der Riesterrente und Absicherung der erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, um auch damit den Privatisierungswahn zu beenden. Verbunden damit ist notwendig der Transfer der bisherigen steuerlichen Unterstützung der Riesterrente, immerhin mittlerweile rund 7 Mrd. Euro jährlich, zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Mit diesen nicht abschließenden, aber notwendigen Änderungen kann nicht nur der im Erwerbsleben erreichte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden, sie bewirken auch eine nachhaltige und solide Finanzierung und vermeiden die berechtigte Angst vor Altersarmut. Gleichzeitig wird damit Generationensolidarität gestärkt, weil dann alle Beschäftigten damit rechnen können, im Alter von ihrer Rente leben zu können.

Rolf D.Aschenbeck

 

Nachtrag

In der Ausgabe des HA vom 29.August 2012, aber auch in anderen Zeitungen, wird darüber berichtet, dass inzwischen 761.000 Rentner arbeiten, die meisten deswegen, weil sie mit ihrer Rente nicht auskommen. Das wird vom BMA mit dem Hinweis geleugnet, „wir sind auf dem Weg in die Gesellschaft des längeren Lebens und Arbeitens“. Das ist purer Zynismus und jenseits der Realität.  Die Präsidentin des VdK hingegen trifft die Realität, wenn sie feststellt:  „Ich glaube nicht, dass Rentner Zeitung austragen, im Wachdienst arbeiten oder Regale im Supermarkt einräumen, weil sie Erfüllung in ihrer Arbeit finden wollen. Sie üben diese wenig attraktiven Jobs aus, um ihre karge Rente aufzubessern.“
Die Zahl derer, die  mit einem Nebenverdienst zusätzlich zur Rente ihr Überleben sichern müssen, wird in den nächsten Jahren dramatisch steigen. Wird die Absenkung des Rentenniveaus nicht rückgängig gemacht und Leistungen des sozialen Ausgleichs wie z.B. die Rente nach Mindesteinkommen nicht sofort wieder eingeführt, wird sich die Zahl bedürftiger Rentner, von denen schon jetzt längst nicht alle einen Nebenverdienst haben, innerhalb eines Jahrzehnts verzehnfachen. Diese „Perspektive“ haben dann sehr viele von denen, die heute und morgen noch berufstätig sind!

Was hat das nun mit der geplanten Zuschussrente zu tun? Ganz einfach: Mit der Zuschussrente soll der massive Anstieg der Altersarmut hingenommen und verharmlost werden. Schließlich sind wir, so das BMA, auf dem Weg des längeren Lebens und Arbeitens.

Schöne neue Welt, in der die Realeinkommen der Arbeitnehmer und Rentner sinken, während den Banken und anderen Profiteuren Milliarden zur Verfügung gestellt werden.

Rolf Aschenbeck

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