Urheberrecht

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung klärt mit seinem leicht gekürzten Beitrag zur Reform des Urheberrechts darüber auf, dass die Proteste dagegen interessengeleitet und fremdbestimmt sind. Lesen Sie seine notwendigen Klarstellungen, die die Gängelung der Nutzer belegen.

Am kommenden Dienstag geht angeblich die Welt unter – die Internetwelt, so wie wir sie kennen.  Diese Internetwelt geht angeblich unter, wenn und weil die Abgeordneten des Europa-Parlaments in Straßburg der Reform des Urheberrechts zustimmen. Dann sei es, so sagen die Youtuber, vorbei mit der Freiheit im Netz und vorbei mit dem freien Wissen. Dann sei die Meinungsfreiheit gefährdet. Von Überwachung ist die Rede, von Zensur, von einer Verschwörung der alten analogen Welt gegen die neue digitale. Deshalb laufen die Mitglieder der Internet-Community, die Netzaktivisten und die Digitalkonzern-Lobbyisten seit Monaten Sturm gegen die Reform, sie haben es auch an diesem Wochenende getan. Sie rufen dazu auf, den angeblichen Mördern des Internets in den Arm zu fallen. Das wäre nicht nur verständlich, das wäre notwendig, wenn die Vorwürfe, die großen Befürchtungen auch nur teilweise stimmten. 

Interessen der Konzerne

Aber die Vorwürfe stimmen nicht, es handelt sich um Lügen und Finten der Internet-Großkonzerne. Sie haben die Netzgemeinde mit diesen Lügen eingewickelt. Diese Konzerne tarnen ihre Geschäftsinteressen mit heuchlerisch idealistischem Gerede. Angesichts der immer neuen, immer dreisteren Verstöße gegen den Datenschutz, die sich diese Konzerne weltweit, tagtäglich und rund um die Uhr leisten, ist es schwer zu begreifen, dass so viele kluge Menschen sich vor deren Karren spannen lassen. Sie wollen für das Internet auf die Straße gehen, sie tun es empört und in bester Absicht; sie tun es aber in Wahrheit für die Konzerne, für deren Gewinne und deren Macht. Google wurde im Jahr 2018 zwanzig Jahre alt, Facebook wurde vierzehn Jahre alt. Noch nie haben Unternehmen in so kurzer Zeit eine so gewaltige Marktmacht erlangt.

 
Nicht das Internet ist bedroht, sondern das Urheberrecht

Aber: Nicht das Internet ist bedroht, sondern das Urheberrecht. Wenn die Reform des Urheberrechts nicht kommt, dann geht es mit dem Urheberrecht zu Ende, dann wird es im Internet zerrieben. Die Zahl illegaler Downloads von urheberrechtlich geschützten Werken wird schon jetzt auf monatlich eineinhalb Milliarden geschätzt; viele Millionen Menschen sitzen jeden Tag am Computer und nutzen die Internet-Tauschbörsen, auf denen es alles umsonst gibt, was der Mensch geschaffen hat und was in Einsen und Nullen zerlegbar und kopierbar ist. Das ist bequem, das kostet die Nutzer nichts – und die globalen Plattformen verdienen durch Werbung und Datenkommerz Milliarden.

Das schöne Wort „geistiges Eigentum“

Ich bin ein Freund des Urheberrechts. Ich mag das Wort „geistiges Eigentum“; es ist ein schönes Wort, weil es klarmacht, dass es ein Eigentum nicht nur an Motorrädern, Reihenhäusern und i-Phones gibt. Mit diesem geistigen Eigentum verhält es sich wie mit einem Wertpapier: Es ist mehr wert als das Papier, auf dem es gedruckt ist. Ich mag den Wert, den das geistige Eigentum verkörpert – den materiellen, den immateriellen und kulturellen Wert. Ich mag auch die Geschichte dieses Urheberrechts, sie ist eng mit der Geschichte der Aufklärung verbunden. Ich wünsche mir, dass die Aufklärung und das Urheberrecht eine Zukunft haben.

Und ich, das gebe ich gerne zu, habe eine besondere persönliche Beziehung zu diesem Urheberrecht: Nicht nur deshalb, weil ich Journalist und Buchautor bin, also von diesem Recht profitiere; sondern auch deswegen, weil ich einst als junger Wissenschaftler auf diesem Feld geforscht habe; meine Doktorarbeit handelt vom Urheberrecht und vom Leistungsschutzrecht, sie handelt davon, warum und wie diese Rechte entstanden sind, wie für sie gekämpft und was damit erreicht worden ist – und wo die Grenzen des Urheberrechts liegen. Die Arbeit stammt aus dem Jahr 1983; da gab es noch kein Internet; da waren die späteren Gründer der heutigen Internet-Konzerne noch auf der Highschool, kein Mensch dachte an ein kommerziell nutzbares weltweites Netz. Damals war gerade erst die Voraussetzungen für das Internet geschaffen worden, es war das Domain Name System (DNS) entwickelt worden, mit dem es möglich wurde, auf der ganzen Welt Rechner mit von Menschen merkbaren Namen anzusprechen.

Auch Konzerne brauchen Regeln
             
Und trotzdem ist die Geschichte des Urheberrechts lehrreich für das Heute; diese Geschichte lehrt, dass auch eine Jahrtausend-Technologie Regeln braucht. Ich erzählte diese Geschichte gern: Als nach der Jahrtausenderfindung Gutenbergs, nach der Erfindung des Buchdrucks, immer mehr Nachdrucker von Büchern behaupteten, sie hätten das Recht dazu durch den Kauf eines Buchexemplars erworben, schrieb der Philosoph Immanuel Kant seine Abhandlung „Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks“ und wies darin den Verfassern der Bücher das geistige Eigentum zu. Ein Werk (also ein Text, eine Komposition, die Interpretation eines Lieds) gilt seitdem als wirtschaftlich verwertbarer Teil seines Schöpfers. Das Urheberrecht bildet sozusagen eine Mauer, die die geistige Leistung des Urhebers umgibt. Wer hinein will, der darf das; er muss aber in der Regel dafür zahlen – Honorare und Lizenzen.

Der Geist der Aufklärung 

Das ist die Grundidee, die das geistige Schaffen nun zweihundert Jahre lang sehr befruchtet hat und weiblichen und männlichen Schriftstellern, Regisseuren und Tonsetzern, Filmemachern und Drehbuchschreibern, Künstlern und Kreativen aller Sparten, Buch- und Presseverlegern, Film- und Fernsehproduzenten ein Auskommen verschafft. Dann aber kamen die Digitalkonzerne und argumentierten, wie einst die Nachdrucker argumentiert hatten: Alles gehört uns. Das aber stimmt nicht. Das EU-Parlament verteidigt also nicht einfach irgendein Recht. Es verteidigt den Geist der Aufklärung. Es verteidigt ihn gegen den Digitalkapitalismus.

Sauerstoff für das Internet

Es geht um die kreativen Berufe und um ihr geistiges Eigentum, das sich Urheberrecht nennt. Es ist dies das Recht der Menschen, die von dem, was sie denkend schaffen, leben müssen; das geht nicht mehr, wenn ein jeder ohne Entgelt darauf zugreifen kann, wie dies die Internetkonzerne und ihre Lobby gerne tun und wie sie es auch in Zukunft gern so hätten. Wer die Urheber und ihre Rechte gegen diese Praktiken verteidigt, der verteidigt die Substanz, der verteidigt den Inhalt des Internets. Der Sauerstoff für das Internet ist nämlich das Urheberrecht; es schafft die Originale, die man zum Kopieren braucht. Wenn das Urheberrecht seinen Geist aufgibt, verliert ihn langfristig auch das Internet.

Schadet das Urheberrecht der Demokratie, weil es den Zugang zu digitalen Daten erschwert oder verhindert? Das behaupten Kritiker des Urheberrechts, aber auch das stimmt nicht. Das Urheberrecht hat noch nie bloße Informationen geschützt; Informationen waren und sind nicht exklusivierbar. Das Urheberrecht verhindert nicht den Austausch von Informationen, es reserviert nicht Wissen für einzelne Personen, es schützt nur die besondere Verarbeitung und Gestaltung, also das Werk, das aus Informationen gemacht wird – und gibt auch hier der Allgemeinheit reichlich Nutzungsmöglichkeiten.

Die Reform, die am Dienstag im Europäischen Parlament verabschiedet werden soll, will das Urheberrecht an das Digitalzeitalter anpassen. Plattformen werden verpflichtet, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen; sie sollen Vorkehrungen dafür treffen, dass das nicht geschieht – sonst müssen sie haften. Das gilt jedenfalls für die großen, für die kommerziellen Konzerne; für kleine Plattformen, für Start-ups, gibt es Sonderregeln; für sie ist eine Art digitaler Welpenschutz vorgesehen.

Upload-Filter der Digitalkonzerne

Natürlich hat die Reform Macken: Es besteht die Gefahr des Overblockings, die Gefahr also, dass die Internet-Konzerne, um nicht haften zu müssen, vorsichtshalber zu viel sperren – weil sie „Upload-Filter“ einsetzen. Es handelt sich um Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Texte, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Die Gegnerinnen und Gegner bemängeln, solche Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten auch zulässige künstlerische Verarbeitungen von urheberrechtlich geschützten Texten abblocken. Zwar sind Upload-Filter im neuen Urheberrecht gar nicht vorgeschrieben; dass sie eingesetzt werden, ist trotzdem aus praktischen Gründen wahrscheinlich. Die Internet-Konzerne werden intelligentere Lösungen zum Schutz des Urheberrechts finden müssen. Aber es kann und darf nicht sein, dass die Konzerne mit der Drohung, unsensible Filter einzusetzen, das Urheberrecht und seine Reform torpedieren können. Das könnte den Konzernen so passen.