Tarifliche Bezahlung

Die Pflegesituation in der Altenpflege verbessert sich mit der tariflichen Bezahlung, führt zu Gehaltssteigerungen von 10 bis 30 % und soll zur Gleichstelleung mit den Pflegekräften in den Krankenhäusern führen. Und dennoch reicht es nicht, um den Mangel an Pflegekräften wenigstens zu vermindern. Lesen Sie die folgende Mitteilung des BMG.

Die Gehälter für viele Pflegekräfte in der Altenpflege steigen aktuell erheblich. Nach – dem BMG vorliegenden Einschätzungen privater Einrichtungsträger – belaufen sich diese Steigerungen je nach Bundesland und Einrichtung auf zwischen 10 und 30 Prozent. Grund für die Gehaltsverbesserungen ist im wesentlichen die seit dem 1. September 2022 geltende Verpflichtung für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, ihren Mitarbeitern1 in der Pflege und Betreuung nach Tarif zu bezahlen.

Anstieg der Gehälter

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Tariftreueregelung wirkt. Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich, und das ist gewollt. Endlich wird ihre wichtige Arbeit besser entlohnt. Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen. Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren.“2

Seit dem 1. September 2022 muss eine Pflegeeinrichtung, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.

Bereits in den vergangenen Jahren sind die Löhne in der Altenpflege deutlich gestiegen Von 2017 bis 2021 betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege insgesamt 20,8 Prozent. Damit übertraf die Lohnentwicklung in der Altenpflege die durchschnittliche Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 9,6 Prozent und in der Krankenpflege mit 13,6 Prozent. In der Altenpflege haben die Löhne für Fachkräfte seit 2020 erstmals das Durchschnittsniveau3 überschritten.

Höhere Eigenanteile begrenzt

Um Pflegebedürftige bei den damit einhergehenden höheren Eigenanteilen in der stationären Pflege zu entlasten, wurden diese bereits zum 1. Januar 2022 gestaffelt begrenzt. So erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 5 bis 70 Prozent. Durchschnittlich ergeben sich zum Stichtag 1.7.2022 Entlastungswirkungen von 368 Euro pro Monat. (Als Beispiel: Pflegebedürftige, die sich im 4. Jahr oder länger in einer stationären Einrichtung befinden, zahlen damit durchschnittlich nicht mehr 964 Euro pro Monat, sondern nur noch 289 Euro als selbst zu tragenden pflegebedingten Eigenanteil.

Um Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, zu entlasten, wurden wiederum die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen erhöht. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten ambulant Versorgte zwischen 35 Euro (Pflegegrad 2) bis 100 Euro (Pflegegrad 5) mehr.

Tariftreueregelung

Trotz des Lohnanstiegs in der Altenpflege erhalten Beschäftigte dort immer noch rund 700 Euro im Monat weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Krankenpflege. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden deshalb Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in den Bereichen Pflege und Betreuung ab 1. September 2022 nach Tarif zu bezahlen. Mit dem zum 30. Juni dieses Jahres in Kraft getretenen Pflegebonusgesetz wurden die gesetzlichen Regelungen und Umsetzungsvorschriften konkretisiert und präzisiert. Mit der Umsetzung dieser Regelungen wird auch der Zielsetzung des Koalitionsvertrags Rechnung getragen, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege weiter zu schließen.

Anmerkungen

1In der ursprünglichen Fassung sind „Mitarbeitende“ genannt. Ein Verb (mitarbeiten) wird als Partizip substantiviert, was sprachlich gar nicht vorgesehen ist, um den geschlechtsneutralen Plural ( Die Mitarbeiter) zu vermeiden. Behauptet wird nämlich, dass „Die Mitarbeiter“ der Plural von „Der Mitarbeiter“ ist und deswegen „Die Mitarbeiterin“ den Plural „Die Mitarbeiterinnen“ bilden muss. Wäre das so, wäre „Der Mann“ männlich, „Die Männer“ hingegen weiblich. Eine Absurdität, die gleichzeitig eindrucksvoll belegt, dass der Plural geschlechtsneutral ist.

Die Alternative „Mitarbeiter:innen“, bei der in diesem Fall auch die männliche Variante erscheint, wass aber häufig nicht der Fall ist, ist deswegen inzwischen weniger gebräuchlich

2Der schöne Satz „Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren“ ist leider nur eine Leerformel. Welche Gesellschaft ist denn gemeint? Ist es eine GmbH, eine AG, um nur zwei Gesellschaften zu nennen, oder ist die Akzeptanz der Bevölkerung gemeint? Wenn die Akzeptanz gemeint ist, dann ist diese schon lange vorhanden; und zwar lange bevor die überfällige Gleichstellung der Gehälter beabsichtigt worden ist. Jetzt so zu tun als sei das BMG der Vorreiter, verschleiert die viel zu späte Anhabung der Gehälter in der Altenpflege.

3Welches Durchschnittsniveau ist denn gemeint? Es ist das Gegenteil von Transparenz, wenn auf einen Durchschnitt verwiesen wird. Welcher Durchschnitt wovon mit welchen Zahlen? Zumindest wäre ein Hinweis auf die Konkretisierung dieses Durchschnittsniveaus notwendig gewesen.