Strafmündigkeit

 

Jugendliche vor Vollendung des 14.Lebensjahres sind in Deutschland strafunmündig. Ab dem 14. Lebensjahr sind sie eingeschränkt strafmündig und ab dem 18.Lebensjahr im Prinzip voll strafmündig und erwachsen. Ob und inwieweit die jetzigen Altersgrenzen noch zeitgemäß sind, ist auch im Vergleich zu anderen Staaten durchaus strittig.

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