Arzneimittelversorgung

Die Behauptung von Arzneimittelherstellern, Lieferengpässe von Arzneimitteln seien auf Rabattverträge zurückzuführen, ist bestenfalls eine Schutzbehauptung. Das Gegenteil ist  richtig: In den EU-Staaten mit Rabattverträgen kommt es seltener zu Lieferengpässen als bei Arzneimitteln ohne einen solchen Vertrag.

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