Das Bundesarbeitsministerium beabsichtigt, Armut im Alter künftig zu vermeiden. Dazu soll eine Zuschussrente eingeführt sowie der Hinzuverdienst ab Rentenbeginn erhöht werden. Diese Neuregelungen sollen zum 1.Jan.2013 in Kraft treten. Lesen Sie die nachfolgende Stellungnahme, aus der sich ergibt, ob Altersarmut damit vermieden werden kann.
Schlagwort: Hinzuverdienst
Hinzuverdienst
Bekanntlich ist der Hinzuverdienst bei Rentnern unter 65 Jahre auf 400Euro monatlich begrenzt, wenn die Rente ungekürzt bleiben soll. Erst danach kann in Abhängigkeit von der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdient werden. Mit diesen Regelungen sind bisher folgende, politisch gewollte Absichten verbunden: