GKV-Finanzreform

Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2022 das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist der Ausgleich des in der GKV für 2023 erwarteten Defizits von rund 17 Milliarden Euro.

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