Gemeinwohl vs. Eigennutz

Proteste gegen staatliche Maßnahmen sind demokratisch legitimiert, wenn Grundregeln des gesellschaftlichen Miteinanders eingehalten werden wie z.B. der Verzicht auf Gewalt. Dieser Verzicht achtet den Menschen in seiner Unversehrtheit. Lesen Sie dazu den gekürzten und redaktionell geänderten Beitrag der taz mit der Überschrift „Egoismus als Grundrecht“:

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Verhältnismäßigkeit

Die massiven Grundrechtseinschränkungen gehen einigen Juristen, aber nicht nur denen, zu weit. Eine Heidelberger Anwältin wendet sich gegen diese Einschränkungen und bekam jetzt Besuch vom Staatsschutz. Lesen Sie den redaktionell geänderten und gekürzten Beitrag von Lars Wienand, T-Online entnommen.

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