Neuregelung der Gesundheitsversorgung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (23.09.2020) den Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) beschlossen. Ziel ist es, mehr Personal in der Altenpflege zu schaffen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu Lasten der GKV zu verändern.

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Gesundheitsreform

 Mit den Eckpunkten der Gesundheitsreform wird weitgehend auf die gesetzliche Krankenversicherung und damit auf die Krankenkassen abgestellt und nicht auch auf andere Träger wie z.B. private Haushalte, die einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Versorgung leisten. Es wäre daher notwendig, bei dieser Gesundheitsreform auch die Finanzierung durch die privaten Haushalte auf den Prüfstand zu stellen.

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