Sondierungsgespräche SPD/Union

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der sogenannten „finalen“ Fassung vom 12. Januar 2018 sind trotz einiger guter Ansätze für die Mitglieder, die Anhänger und die potentiellen Wähler der SPD überwiegend enttäuschend, weil sie das Land nicht voranbringen, sondern ganz im Gegenteil die bestehenden Verwerfungen bestätigen und sogar erweitern.

Es fehlen die Grundlagen für eine gesellschaftliche Entwicklung, die Perspektiven für die Bürger bietet wie z.B. Aufstiegsorientierungen, um die bestehende soziale und materielle Abstiegsangst zu ersetzen, die bei einem tatsächlichen Abstieg existentiell ist und längst die Mittelschicht erreicht hat. Der Absturz in die Armut und damit die soziale Entwertung kann jeden treffen, wird aber in den genannten Ergebnissen völlig ausgeblendet.

Geringfügige Beschäftigungen, die als Haupterwerbstätigkeiten angenommen werden müssen, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit werden offensichtlich hingenommen, statt diesen Betroffenen eine Perspektive für ein besseres Leben zu geben. Das Einzige, was den künftigen Koalitionären einfällt, die eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden wollen und damit eine Minderheitsregierung ablehnen, ist der Hinweis in der Präambel, dass die Wirtschaft boomt und noch nie so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung waren. „Das ist auch das Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD“, wie der Präambel zu entnehmen ist. Dieser Satz spricht angesichts der Vielzahl prekärer Arbeitsverhältnisse und anschließender Altersarmut für sich selbst.

Enthalten ist in der Präambel auch der Hinweis darauf, „den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken und die entstandenen Spaltungen zu überwinden.“ Den Ergebnissen der Sondierungsgespräche ist jedoch nicht mit einem Satz zu entnehmen, wo der soziale Zusammenhalt noch existent ist und wie denn die Spaltungen überwunden werden sollen. Dabei unterstelle ich, dass mit „Spaltung“ die Spaltung in arm und reich gemeint ist. Um diese bestehende Spaltung zu überwinden, muss die Umverteilung von unten nach oben zugunsten der Verteilung von oben nach unten umgekehrt werden. Dazu gehört, dass die Geldelite genauso wie Arbeitnehmer von ihrem Einkommen und Vermögen Steuern zahlen, was bisher nicht oder nur unzureichend der Fall ist.

Bewertung einzelner Themen der Sondierungsergebnisse

Europa

Die ersten drei Seiten der Ergebnisse nach der Präambel sind Europa gewidmet. Abgesehen davon, dass die Absichtserklärungen mit den übrigen Staaten der EU umgesetzt werden müssen, was wegen einiger Staaten durchaus ungewiß ist, sind sie eher positiv zu bewerten. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass klar formulierte Perspektiven für Europa auch für die spezifische Situation in Deutschland vergleichbar formuliert worden wären. Solidarität als eine unverzichtbare  Grundlage des sozialen Zusammenhalts wird nur von den EU-Staaten und seinen Bürgern ausdrücklich eingefordert.

Arbeitsmarkt/Vollbeschäftigung

„Unser Ziel ist Vollbeschäftigung.“ Lobenswert! Dazu sollen Langzeitarbeitslose besser gefördert werden. Das wäre bitter notwendig, da bisher nicht das Fördern, sondern das Fordern vorrangig erfolgt. Eine deutlich bessere Förderung muss finanziert und offengelegt werden. Da passt es nicht, gleichzeitig den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu senken und anzukündigen, die Sozialabgaben (gemeint sind die Beiträge zur Sozialversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die überwiegend von den Arbeitnehmern gezahlt werden) bei unter 40% zu stabilisieren. Das erinnert stark an die Agenda 2010 von Gerhard Schröder, mit der die Arbeitgeber zu Lasten der  Arbeitnehmer bevorzugt wurden und werden. Nunmehr sollen die Sozialabgaben vermeintlich im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedeckelt werden. Notwendig wäre stattdessen, die Leistungen zu verbessern, indem z.B. die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes wieder von der Dauer der Beschäftigung abhängig gemacht wird, um die bisherige Leistung differenziert anzuerkennen und um dem Versicherungscharakter des Arbeitslosengeldes Rechnung zu tragen: Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr.

Die Einführung eines „Rechts auf befristete Teilzeit“ soll für Arbeitnehmer gelten, die an sich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, die weder befristet noch geringfügig ist und die nach der befristeten Teilzeit wieder in die Vollzeit wechseln. Abgesehen davon, dass der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt an sich den Tarifvertragsparteien zugeordnet und auch bereits tarifvertraglich geregelt worden ist, muss eine solch spezifische Absicht für einen bestimmten Personenkreis verwundern.

Familien und Kinder

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und entlasten ist unser Ziel.“ Das habe ich schon wiederholt gelesen, wurde aber bisher nur unzureichend umgesetzt. So auch jetzt, wenn das Kindergeld pro Kind in zwei Teilschritten um 25 Euro pro Monat erhöht werden soll; und zwar zum 01.07.2019 um 10 Euro und zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro. Im übrigen soll die Kinderarmut „bekämpft“ werden, die immer auch Elternarmut ist. Die Teilhabe der Eltern und Kinder am gesellschaftlichen Leben und gleiche Bildungschancen für KInder werden damit nicht erreicht. Die „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ sollen verbessert werden. Ein hehrer Anspruch, der eine grundsätzliche Verbesserung in Aussicht stellt. Tatsächlich sollen lediglich überfälligen Maßnahmen möglich sein wie z.B., der Wegfall der Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung.

Rente

„Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehört die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.“ Diese Absichten gehen an der Sache vorbei, weil sie keine Renten gewährleisten, die den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard weitgehend erreichen, sondern ganz im Gegenteil Armut hinnehmen. Notwendig ist stattdessen die Wiederherstellung der Lohnersatzfunktion der Rente, die inzwischen zur Lohnzusatzfunktion degeneriert ist. Nicht umsonst werden die drei Säulen der Altersvorsorge betont, also gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge, um davon abzulenken, dass die Rente nicht mehr die Hauptsäule des Alterseinkommens ist.

Die Rente als „Anerkennung der Lebensleistung“ wirkt sich nicht auf die Höhe der Rente aus und ist kein Beleg für ihre notwendige Funktion als Lohnersatz, sondern mutet an wie ein gönnerhaftes  Schulterklopfen, für das man sich nichts kaufen kann. Daran ändert auch die Absicherung des Rentenniveaus in Höhe von 48% des Durchschnittsentgelts nach 45 Beschäftigungsjahren bis 2025 nichts, abgesehen davon, dass immer weniger Beschäftigte 45 Berufsjahre erreichen. und weniger erhalten als das Durchschnittsentgelt. Insoweit ist dieses Rentenniveau eine Fiktion, die der Realität immer weniger entspricht.

Die Rente muss aber zum Leben reichen; und zwar für die jetzigen und künftigen Rentenbezieher.

Teilprivatisierung der Rente

Notwendig ist daher, die Teilprivatisierung der gesetzlichen Rente rückgängig zu machen, die mit der Einführung der Riesterrente erfolgt ist. Diese Riesterrente ist ein profitables Geschäft der privaten Versicherungen und erreicht überwiegend nicht die Beschäftigten, die geringfügig, befristet und als Leiharbeitnehmer beschäftigt sind und deswegen auf Dauer nicht planen können, aber dringend auf eine Zusatzrente angewiesen wären. Sie erreicht aber auch nicht die Vollzeitbeschäftigten, deren Einkommen ebenfalls nicht ausreicht, um die Beiträge an die jeweilige Versicherung zu zahlen.

Die Riesterrente muss daher auf die Rentenversicherung überführt werden, nicht nur um die Teilprivatisierung rückgängig zu machen, sondern auch, um die Rentenversicherung mit den Steuermilliarden auszustatten, die bisher für die Riesterrente zugunsten der Versicherungen ausgegeben werden. Darüber hinaus begnügt sich die Rentenversicherung mit weniger als 1,5% der Verwaltungskosten, während diese Kosten bei privaten Versicherungen rund 20% betragen und damit die Leistungen an die Versicherten entsprechend schmälern. Mit diesen Maßnahmen kann das Rentenniveau deutlich erhöht werden.

Grundrente

Um die „Lebensleistung der Menschen“ anzuerkennen, also Armut im Alter nicht wirklich zu verhindern, soll eine Grundrente zugestanden werden, die 10% über der Grundsicherung beträgt, wenn 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten nachgewiesen werden können. Voraussetzung für den Bezug einer solchen Grundrente ist zusätzlich eine Bedürftigkeitsprüfung wie bei der Grundsicherung.

Diese vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung der Grundrente, die als Rente von der Rentenversicherung gezahlt werden wird, ist systemwidrig, da sie das Ende der beitragsbezogenen Rente sein könnte. Diese Grundrente ist daher strikt abzulehnen. Systemkonform hingegen ist die Rente nach Mindesteinkommen unter den gleichen Voraussetzungen, also 35 Jahre an Beitragszeiten einschließlich der Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Mit dieser Rente nach Mindesteinkommen, die bis 1992 gesetzlich geregelt war, wird so getan, als hätte ein Beschäftigter unter einem Verdienst von 75% des Durchschnittsentgelts diese 75%  erhalten. Er erhält also eine höhere Rente als die, die er an sich beanspruchen könnte. Sie wäre deutlich höher als die Grundrente und käme ohne eine Bedürftigkeitsprüfung aus. Dafür müssten allerdings der Rentenversicherung zusätzliche Steuergelder zur Verfügung stehen, womit eher nicht zu rechnen ist, da die sogenannte Mütterrente, also ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 (30 Euro monatlich), welches in den Sondierungsgesprächen als „wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut“ bezeichnet wird, nicht aus Steuermitteln finanziert werden soll.

Beitragszahlung KV

Die bisherige Zahlung der Beitragsanteile an die gesetzlichen Krankenkassen, nämlich jeweils 7,3%  des Gehalts von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zusätzlich mehr oder weniger als 1,1%  des Gehalts ausschließlich von den Arbeitnehmern und Rentnern (Versicherte), soll zugunsten einer hälftigen Zahlung des Beitrags (Parität) geändert werden. Diese Änderung ist überfällig, da ansonsten jede Kostensteigerung wie bisher schon auch künftig allein von den Versicherten zu zahlen wäre.  Nicht zu erwarten ist die hälftige Zahlung des Krankenkassenbeitrags von den Betriebsrenten, obwohl sie genauso überfällig ist.

Zuzahlungen

Zuzahlungen werden in den Sonderungsergebnissen nicht einmal problematisiert oder eine Änderung in Aussicht gestellt. Dabei belasten die Zuzahlungen für Medikamente, aber auch die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalt oder bei unzureichenden Pauschalen wie z.B. beim Zahnersatz, ausschließlich kranke Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Sie widersprechen damit dem Solidarprinzip als eine konstitutive Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und benachteiligen kranke Versicherte im Vergleich zu gesunden Versicherten. Warum sollen die, die krank sind, mit einem „Zusatzbeitrag“ mehr zahlen als die, die gesund sind? Es gibt dafür keine Grundlage.Die Antwort ist daher klar: Die Zuzahlungen einschließlich der Pauschalen müssen sämtlich entfallen. Die Beitragszahlung an die Krankenkasse muss ausreichen, um die medizinisch notwendigen Leistungen ohne Zuzahlungen zu erhalten.

Weitere Probleme wie z.B. die langen Wartezeiten bei Facharztterminen in ländlichen Räumen, die lediglich mit Terminservicestellen verkürzt werden sollten, ohne jedoch etwas an der zu geringen Zahl von Fachärzten zu ändern, hätten einer Lösung bedurft, werden jedoch ebenfalls nicht einmal erwähnt.

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche sind mit der vorhergehenden Stellungnahme lediglich auszugsweise erwähnt und kommentiert worden. Lesen Sie hier den Wortlaut der Ergebnisse insgsamt:

Sondierungsergebnisse CDU/CSU SPD 12.01.2018

 

Ausblick

Martin Schulz, Vorsitzender der SPD, nennt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche „hervorragend.“ Sie sind es objektiv nicht! Sie passen auch nicht zum Anspruch einer inhaltlichen Erneuerung, da die meisten Regelungen der Agenda 2010 unverändert beibehalten werden. Beibehalten und ausdrücklich bestätigt wird auch die Nähe zu den Arbeitgeberverbänden. Die Absicht einer großen Koalition insbesondere von leitenden Funktionären, im Zweifelsfall selbst gegen die Mehrheit der Mitglieder zu handeln, ergibt sich daraus fast zwangsläufig. Zwangsläufig ergeben sich daraus aber auch weitere Wählerverluste mit der Gefahr, dass die SPD mit einem neoliberalen Kurs in der Bedeutungslosigkeit verschwindet und unwillentlich die AfD stärkt und die Demokratie schwächt.

Ich möchte das alles nicht, und ich lehne daher die Wiederauflage einer großen Koalition strikt ab. Allenfalls könnte ich mich mit einer Minderheitsregierung anfreunden, die von meiner Partei immer nur dann gestützt wird, wenn sozialdemokratische Positionen vertreten und mit gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Zu befürchten ist allerdings, dass die Mehrheit der Delegierten des Sonderparteitages aus falsch verstandener Solidarität den Ergebnissen der Sondierungen ohne Bedingungen zustimmt. Ob die Mitgliederbefragung nach dem Abschluss der  Koalitionsverhandlungen zu einer Ablehnung des Koalitionsvertrags führt, ist nach den Erfahrungen des Jahres 2013 mehr als ungewiss.  Vielmehr ist eine Annahme des Vertrages wie 2013 zu befürchten, zumal massiv für den Koalitionsvertrag geworben werden wird.

Dann allerdings haben auch die Mitglieder die Bedeutungslosigkeit ihrer Partei herbeigeführt.

Rolf Aschenbeck

 

 

 

 

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