Grundrente

Die Versuche, Armut im Alter zu vermeiden, haben erst nach der rotgrünen Regierung und deren Agenda 2010 begonnen, als nicht mehr zu übersehen war, dass der mit dieser Agenda u.a. verbundene Niedriglohnsekt genau diese Armut willentlich produziert hat. Bis jetzt ist es bei Versuchen geblieben. Lesen Sie den Beitrag von Nico Fried und Henrike Roßbach, Berlin, der SZ entnommen

Wenn sich Angela Merkel mit der Bedürftigkeitsprüfung von Rentnern befasst, weiß sie ziemlich genau, worum es geht. Die Kanzlerin hat quasi schon mal eine durchgeführt, und zwar vor einem Millionenpublikum im Fernsehen. Es war am 15. September, als Merkel in der ZDF-Wahlkampf-Sendung „Klartext“ Petra Vogel begegnete, die sich bitter über ihren niedrigen Rentenanspruch beklagte.

„Ich gehe nach über vierzig Jahren mit 654 Euro, von denen noch nicht die Krankenkasse bezahlt worden ist, nach Hause“, rechnete ihr die Reinigungskraft vor. Merkel fragte daraufhin, ob sie denn eine Riester-Rente abgeschlossen habe, worauf Frau Vogel empört zurückfragte, wie sie bei einem Verdienst von 1050 Euro noch private Vorsorge betreiben solle. Merkel prüfte als Nächstes eine etwaige Mütterrente: „Ich weiß jetzt auch nicht“, fragte die Kanzlerin, „ob Sie Kinder haben, denn sonst könnten Sie … „. Doch Frau Vogel hat auch keine Kinder. Nur 654 Euro, mehr nicht.

Merkel sah nicht besonders überzeugend aus in diesem Wortwechsel wenige Tage vor der Bundestagswahl. Vor allem aber hatte sie absolut nichts parat, das sie der aufgebrachten Frau in Aussicht stellen konnte, was sie immerhin offen zugab. Das Rentensystem sei eben über viele Jahre so gewachsen, stotterte die Kanzlerin. Und sie wolle jetzt auch nichts versprechen, was sie dann nicht halten könne. Nun kommt es gewissermaßen andersrum: Merkel wird wahrscheinlich etwas halten, was sie an jenem Abend gar nicht versprochen hat.

Denn die unangenehme Begegnung vor laufenden Kameras könnte ein Grund dafür gewesen ein, dass von Angela Merkel kein nennenswerter Widerstand aus jenen Sitzungen am Jahresanfang überliefert ist, als die SPD die Schaffung einer Grundrente in den Vertrag einer neuerlichen großen Koalition hineinverhandelte. Übrigens nicht zum ersten Mal. Denn die Grundrente begleitet Merkels Regierungen als Projekt in etwa schon so lange und genauso ergebnislos wie die Finanztransaktionssteuer.

Rente nach Mindesteinkommen

Im Koalitionsausschuss am Mittwoch war Merkel übrigens die Einzige, die schon am Kabinettstisch gesessen hat, als es noch eine Art Grundrente gab in Deutschland. 1992 reformierte die damalige Regierung unter Helmut Kohl, einschließlich der jungen Frauenministerin Merkel, die Rente nach Mindesteinkommen, die zwanzig Jahre zuvor der sozialdemokratische Arbeitsminister Walter Arendt unter Kanzler Willy Brandt eingeführt hatte und durch die niedrige Renten aufgewertet wurden. Koalitionspartner Brandts war damals übrigens die FDP, deren Urenkel-Generation sich heute vehement gegen den neuesten Grundrentenvorstoß von SPD-Sozialminister Hubertus Heil ausspricht. Mit der Rentenreform 1992 der damaligen Bundesregierung wurde die Rente nach Mindesteinkommen zum Auslaufmodell. Aufgewertet werden seither nur noch Versicherungszeiten bis Ende 1991. Nach Angaben der Rentenversicherung trifft das derzeit noch auf 3,6 Millionen der insgesamt  24,8 Millionen Renten zu.

Und es werden immer weniger. Dass die Debatte über die Renten von langjährigen Niedrigverdienern eine ewige ist, daran erinnerte im Sommer auch die Rentenversicherung selbst. „Was bisher nicht geschah“, so leitete der Referent damals seinen Vortrag über die Grundrenten-Historie ein. Die Erste in der Reihe der Sozialministerinnen und Minister, die wieder einen Versuch in dieser Richtung unternahmen, war Ursula von der Leyen (CDU). Im Oktober 2009 hatten Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag ein Alterseinkommen „oberhalb der Grundsicherung“ vereinbart – für alle, die „ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben“. Knapp zweieinhalb Jahre später lag ein erster, nicht aber der letzte Referentenentwurf vor.

Zuschussrente

Die Rahmenbedingungen sahen in etwa so aus: Wer die „Zuschussrente“ von garantiert 850 Euro haben wollte, hätte 35 Beitragsjahre, eine eigene Riestervorsorge und seine Bedürftigkeit vorweisen müssen; das Einkommen des Partners sollte berücksichtigt werden. Im Lauf der Legislaturperiode allerdings verwandelte sich von der Leyens Zuschussrente zunächst in eine „Lebensleistungsrente“ mit mindestens 40 Beitragsjahren – und verschwand dann, nach diversen Meinungsverschiedenheiten, in der Versenkung.

Lebensleistungsrente/Solidarrente

Den nächsten Anlauf unternahm Merkels zweite große Koalition, die 2013 Schwarz-Gelb abgelöst hatte. Von der Leyens Nachfolgerin Andrea Nahles (SPD) arbeitete lange an der auch in diesem Koalitionsvertrag vereinbarten „Solidarischen Lebensleistungsrente“. Geplant war eine Aufwertung kleiner Renten in zwei Stufen für Rentner mit 40 Versicherungsjahren; mittelfristig sollte zudem wie bei von der Leyen eine private Zusatzvorsorge Voraussetzung sein. Nahles Entwurf ähnelte seinem Vorgänger aber auch, was sein Schicksal anging: Erst verwandelte er sich während der dreijährigen Bastelarbeiten in eine „Gesetzliche Solidarrente“. Dann landete er im Papierkorb.

Nahles‘ Konzept enthielt eine Bedürftigkeitsprüfung, wenn auch mit allerlei Einschränkungen zugunsten der Rentner. Es war ein Modell, das die Union „heute mit Kusshand nehmen würde“, lästerte jüngst ein Sozialdemokrat, der damals an der Erarbeitung beteiligt war.

Bedürftigkeitsprüfung

Damals aber war der Widerstand in der Union zu groß, sowohl bei Merkel wie auch in der von Volker Kauder geführten Bundestagsfraktion. So wurden die Pläne am Ende aufgegeben. Genau daran erinnerte vor wenigen Tagen ausgerechnet Sigmar Gabriel. Sein Lob auf Heils aktuellen Grundrentenvorstoß kombinierte er gewohnt kunstvoll mit einem Tritt vors Schienbein seiner Nachfolgerin an der SPD-Spitze, mit der er mehr als nur eine Rechnung offen hat. Heil bringe „das Sozialministerium auf Kurs, das noch vor zwei Jahren die Grundrente gemeinsam mit dem Kanzleramt verhindert hatte“, schrieb Gabriel auf Twitter. „Vor zwei Jahren“ lässt sich in diesem Zusammenhang getrost übersetzen mit: Damals war Nahles am Drücker, und die hatte es nicht drauf.

Freilich war Gabriel selbst „vor zwei Jahren“ noch Vizekanzler. Richtig ist, dass er damals Nahles drängte, eine Einigung mit der Union hinzubekommen. Die Arbeitsministerin erzielte daraufhin einen Kompromiss. Sie war sich allerdings mit Gabriel einig, dass man dieses Modell für nicht weitgehend genug hielt. Folglich einigten sich Nahles, Gabriel und der damals neue Stern am sozialdemokratischen Himmel, Martin Schulz, die Einigung mit der Union sausen zu lassen – und das Thema lieber mit in den Wahlkampf zu nehmen.

Grundrente

Heil, Nahles‘ Nachfolger als Sozialminister, will nun aber endgültig Ernst machen. Im Koalitionsvertrag ist eine Grundrente vereinbart, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll; für bedürftige langjährige Beitragszahler. Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Sozialpartnern hatte im Januar dazu einen Vorschlag gemacht. Ein Freibetrag zusätzlich zur Grundsicherung sollte den Betroffenen rund 100 Euro mehr im Monat bringen. Heil aber ist das nicht genug. Er will lieber die gesammelten Rentenpunkte langjährigerer Niedriglohnarbeiter kräftig aufwerten – und zwar ohne zu prüfen, ob sie wirklich bedürftig sind. Die Union bringt letzteres in Wallung. Ohne Bedürftigkeitsprüfung geht gar nichts, tönt es Heil entgegen.

Der hat derweil seine eigene Fernsehbegegnung mit einer über die bisherige Rentenpolitik nicht gerade amüsierten Reinigungskraft hinter sich. Anfang der Woche traf Heil in einer ARD-Talkshow auf Susanne Holtkotte, die in einem Krankenhaus arbeitet und bislang eine magere Rente von Euro in Aussicht hat.

Heil allerdings hatte, anders als Merkel, seine „Respektrente“ im Gepäck, die für Frau Holtkotte 1002 Euro bedeuten würde. Dadurch war seine Ausgangslage deutlich besser, und er wagte eine Charmeoffensive: „Frau Holtkotte, ich wollte Ihnen vorschlagen, dass wir wirklich mal ’nen Tag tauschen. Ernst gemeint“, sagte Heil am Ende der Sendung. „Alles klar“, sagte Frau Holtkotte.

Anmerkungen

Die im Artikel erwähnte Rente nach Mindesteinkommen, die vergleichsweise niedrige Einkommen auf 75% des Durchschnittentgelts angehoben hat, führte zu einer Rentenhöhe deutlich oberhalb der damaligen Sozialhilfe, heute Grundsicherung genannt. Voraussetzung für diese Anhebung waren 35 Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Unterscheidung in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung war mangels vorhandener Daten nicht möglich, war aber auch nicht nötig, weil es vorrangig darum ging, den Gang zum Sozialamt und die damit verbundene Bedürftigkeitsprüfung zu vermeiden.

An dieser Rente nach Mindesteinkommen orientiert sich der Vorschlag einer „Grundrente“ von Arbeitsminister Heil. Diese Grundrente, die tatsächlich die Aufstockung einer bestehenden Rente ist, kommt systemkonform ohne Bedürftigfkeitsprüfung aus. Sie hat ebenfalls 35 Beitragsjahre zur Voraussetzung und unterscheidet ebenfalls nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Allerdings sollten die 35 Beitragsjahre nicht nur mit der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, sondern auch mit der Anrechnung von Pflegezeiten erreicht werden können. Darüber hinaus muss die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld je nach vorheriger Dauer der Erwerbstätigkeit verlängert und als Beitragszeit für den Rentenanspruch berücksichtigt werden.

Kompromiss zur Grundrente am 11.11.2o19:

Text: Grundrente Kabinettsbeschluß Nov.2019

 Text: ref-gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente

Wer stattdessen eine Bedürftigkeitsprüfung will, muss auch sagen, dass er ein anderes Rentensystem haben möchte; nämlich eine steuerfinanzierte Rentenversorgung statt einer überwiegend beitragsfinanzierten Rentenversicherung. Um eine solche Diskussion zu vermeiden, wäre es daher besser, die bewährte Rente nach Mindesteinkommen als fiktive Anhebung niedriger Entgelte für Zeiten ab 1992 wieder einzuführen und damit die berufliche Lebensleistung anzuerkennen. Diskussionen über eine nicht zumutbare Bedürftigkeitsprüfung wären dann obsolet.

Eine solche Anhebung unzureichender Renten wäre allerdings langfristig nicht mehr nötig, wenn sie ab sofort verbunden wird mit der Zahlung ausreichender Entgelte z.B. mit der sofortigen Einführung eines Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde bei jährlicher Dynamisierung. Ein solcher Mindestlohn entspräche einem Monatsentgelt von derzeit 2240 Euro, mithin ungefähr 70% des derzeitigen Durchschnittsentgelts.

Ein Mindestlohn von 12 Euro ist daher bereits jetzt unzurechend und reicht künftig erst recht nicht, um die Grundsicherung zu vermeiden.

Rolf Aschenbeck

 

Juli 2020, endlich ist es soweit. Die Grundrente, die sich sehen lassen kann:

Ab Januar 2021 gibt es die Grundrente!