Reichensteuer

Unter der Überschrift „Steuerentlastung für arm und reich – die Mittelschicht zahlt“ berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom 2.März 2009 über die vom Bund der Steuerzahler vorgelegten Zahlen zur Steuerbelastung je nach Einkommensgruppe.

Diese Zahlen belegen, daß Einkommensbezieher ab 120.000 Euro , die auch nach ihrem Selbstverständnis keine Arbeitnehmer sind und ohnehin Steuervergünstigungen in erheblichem Ausmaß geltend machen können, seit 1990  deutlich entlastet wurden, während Arbeitnehmer ab 32.ooo Euro ab demselben Jahr zusätzliche Belastungen hinzunehmen hatten und bis heute hinzunehmen haben. Während bei der erstgenannten Gruppe eine Entlastung bis 10% erfolgt ist, ohne die Steuervergünstigungen zu berücksichtigen, mußten Arbeitnehmer bis 13% mehr zahlen.

 Das Durchschnittseinkommen eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt derzeit bei rund 33.000 Euro pro Jahr inklusive Sonderzahlungen. Daraus ergibt sich, daß die zusätzliche steuerliche Belastung bereits unterhalb dieses Einkommens beginnt. Eine fatale Entwicklung, die, wenn sie nicht endlich korrigiert wird, hohe Einkommensbezieher weiter entlasten und Arbeitnehmer weiter belasten wird.

Darüber hinaus sind die Einkommensverbesserungen als Folge der von den Gewerkschaften vereinbarten Tarifabschlüsse von der Inflationsrate aufgezehrt worden. Arbeitnehmer sind daher doppelt belastet und müssen als Dank dafür auch noch mit niedrigeren Renten rechnen.

So etwas nennt man Umverteilung von unten nach oben!

Mit Solidarität hat eine solche Umverteilung nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Es ist daher ein erster notwendiger Schritt, hohe Einkommensbezieher nicht weiter zu entlasten, sondern sie im Gegenteil endlich wie Arbeitnehmer einkomensgerecht  zu belasten. Notwendig wäre dabei ein hoher Steuersatz von mindestens 53%, der während der CDU-Regierung (bis 1998) gültig war, und eine hohe Progression entsprechend des hohen Einkommens. Man kann das Reichensteuer nennen, weil dafür ein plakativer Begriff für die Öffentlichkeit erforderlich ist. Auf den Begriff kommt es jedoch nicht an, sondern auf die Notwendigkeit einer Änderung.

Gleichzeitig muss die Steuerprogression der mittleren Einhommen reduziert werden.

Deswegen ist eine solche Reichensteuer bei hohen Einkommen ab 100.000 Euro unumgänglich, da Solidarität keine Einkommensgrenzen kennt.

Es reicht aber nicht, diese Reichensteuer zu fordern, die die SPD bei einem Wahlsieg hoffentlich einführen wird;  sondern es müssen auch hohe Kapitalvermögen höher besteuert werden. Dabei geht es nicht um die Spargroschen des Arbeitnehmers oder Rentners, sondern um Millionen, die zum Teil auch noch in Steueroasen gebunkert werden, um den Kapitalertrag, der eigentlich besteuert werden muß, dem Zugriff  der Finanzämter zu entziehen. Diese Geldvermögen in Millionenhöhe müssen steuerlich wie hohe Einkommen behandelt werden.

Die bisher nicht existente Vermögenssteuer ist daher nicht nur genauso notwendig wie die sogenannte Reichensteuer, sie ist überfällig.


 

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