Bekanntlich haben die einzelnen Krankenkassen seit Januar 2009 nicht mehr die Möglichkeit, den Beitragssatz für ihre Kasse autonom zu bestimmen, sondern es gilt wie bei der Rentenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser hatte bis zum 30.Juni 2009 eine Höhe von 15,5% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit3675 €) und ab Juli 2009 eine solche von 14,9%. Davon zahlen Arbeitnehmer und Rentner 7,9% und die Arbeitgeber 7,0%.
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Gesundheitsversorgung
„Es dominiert die Zweiklassenmedizin“
Warum unser Gesundheitssystem Reiche begünstigt und so alles andere als gerecht ist – das erklärt Karl Lauterbach, Professor für esundheitsökonomie an der Kölner Universität, im Interview. Karl Lauterbach ist Professor für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie an der Universität zu Köln. 2005 wurde er per Direktmandat für die SPD in den Bundestag gewählt. Dort ist er unter anderem Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und gilt als Querdenker in den eigenen Reihen. Seine Kritik am deutschen Gesundheitssystem veröffentlichte er 2007 in dem Buch „Der Zweiklassenstaat“
Eigentum
Kompromiss
Laut Duden ist ein Kompromiss eine „Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse“. Statt Übereinkunft kann man auch Einigung sagen. Daraus ergibt sich zunächst, dass mindestens zwei Parteien unterschiedliche bis gegensätzliche Positionen haben, die bei jeweiliger Bereitschaft zu einer Einigung führen können, aber nicht müssen.
Erinnerung
Ein Gedicht zum Bankendesaster
Wenn die Börsenkurse fallen,
regt sich Kummer fast bei allen,
aber manche blühen auf:
Ihr Rezept heißt Leerverkauf.
Keck verhökern diese Knaben
Dinge, die sie gar nicht haben,
treten selbst den Absturz los,
den sie brauchen – echt famos!
Abwrackprämie
Immer mehr Ehen werden geschieden. Hohe Scheidungskosten sind z.B. die Folge. Dieses Geld ist für den Konsum und damit für die Binnennachfrage nicht mehr verfügbar. Ein unerträglicher Zustand angesichts der jetzt und in naher Zukunft ohnehin geringeren Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen.
Zusatzbeiträge
Bereits seit Juli 2005 müssen ausschließlich Arbeitnehmer und Rentner zusätzlich zu ihrer regulären Beitragszahlung an ihre Krankenkasse einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% ihres Bruttoeinkommens entrichten, der die Arbeitgeber entsprechend entlastet. Zu Lasten eines Durchschnittsverdieners (2650 Euro) sind das immerhin 23,85 Euro monatlich, um die sein Einkommen gemindert wird.