Neuregelung der Gesundheitsversorgung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (23.09.2020) den Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) beschlossen. Ziel ist es, mehr Personal in der Altenpflege zu schaffen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu Lasten der GKV zu verändern.

Neben der Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Pflegestellen und Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Kassenfinanzierung vor, die von den Krankenkassen und Gewerkschaften nahezu einheitlich als unausgewogen und ungerecht abgelehnt werden. Hintergrund ist, dass ein Großteil der durch die Corona-Pandemie verursachten Kosten und Einnahmeausfälle einseitig durch die Beitragszahler finanziert werden soll, obwohl deren Aufbringung nach Meinung der Kassen und Gewerkschaften als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zumindest überwiegend aus Steuergeldern erfolgen müsste.

Das vom Kabinett beschlossene GPVG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten, wenn auch wahrscheinlich mit geänderten Inhalten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Parallel dazu wird auch – wie in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart – der Roadmap-Prozess zur Vorbereitung der Einführung des Personalbemessungsverfahrens wieder aufgenommen.

Finanzierung pandemiebedingter GKV-Defizite

Nach Berechnungen der Kassen und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird sich der pandemiebedingte Fehlbetrag der GKV alleine in 2021 auf rund 16,6 Milliarden Euro belaufen. Diese sollen – neben der geplanten Anhebung des „Durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes“ von 1,1 auf 1,3 Prozent, was rund 3,5 Milliarden Euro entspricht – wie folgt finanziert werden:

Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der GKV zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro. Außerdem werden aus den beitragsfinanzierten Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro entnommen und in den Gesundheitsfonds überführt.
Kassen kritisieren diesen Griff in die Rücklagen als Konfiszierung von Beitragsgeldern durch den Staat. Hintergrund der Maßnahme ist die Einhaltung der von der Regierung im Juni gegebenen „Sozialgarantie“, wonach der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in der aktuellen Krise nicht über 40 Prozent steigen dürfe.
Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Auch dies wird nicht nur von den Krankenkassen scharf kritisiert, da die Festlegung der Zusatzbeiträge in die autonome Selbstverwaltung dieser gesetzlichen Krankenkassen fällt.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken

Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden.
Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen

Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Daneben werden mit der Einführung gestaffelter Zuschläge in Abhängigkeit basisversorgungsrelevanter Fachabteilungen, bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker gefördert.
Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem für Krankenkassen die Möglichkeit erleichtert wird, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.