Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll die Schwachen auf dem Wohnungsmarkt schützen. Doch es droht ein gegenteiliger Effekt: Die neue Regelung dürfte wenig bis nichts bewirken. Lesen Sie den gekürzten und redaktionell geänderten Beitrag von  Michael Fabricius, der Zeitung „Die Welt“ entnommen.

Die Mietpreisbremse ist eines der wenigen Gesetze der Regierung, auf das sich viele Bürger gefreut haben. Etwa 4,2 Millionen der 21,1 Millionen Mietwohnungen in Deutschland liegen in Gebieten, in denen die Vermieter in den vergangenen Jahren kräftig die Miete erhöht haben. Vor allem in Großstädten, ganz besonders in Berlin, Hamburg, Frankfurt und München, stieg bei Neuvermietungen  seit 2011 die Miethöhe im zweistelligen Bereich; ebenso in vielen Universitätsstädten.
Viele Mieter denken gar nicht mehr über einen Umzug nach, weil sie sicher sind, die neue Miete nicht mehr zahlen zu können. Der Preisdeckel, der noch vom Bundestag beschlossen werden und vermutlich bis Juli in Kraft treten wird, könnte ihre Situation entschärfen. Möglicherweise.

Dass sich auf der anderen Seite die Vermieter darüber ärgern, ist wenig überraschend. Sie verlieren die Chance auf noch höhere Renditen, jedenfalls wenn sie in der Lage sind, Wohnungen in begehrten Stadtteilen anzubieten.
Wer dagegen investiert oder neu baut, bleibt von der Regulierung verschont und kann auch weiterhin auf höhere Mietrenditen setzen. Einen schlechten Einfluss auf den dringend nötigen Wohnungsneubau und energetische Sanierung dürfte das Gesetz deshalb nicht haben.

Finanzschwache Mieter sind weiterhin im Nachteil

Die Wohnungsknappheit in gefragten Regionen wird durch die Preisbremse nicht beseitigt. Dort werden die Bewerber bei der Besichtigung weiterhin Schlange stehen. Und wenn der Vermieter wählen darf, dürfte klar sein: Er entscheidet sich für denjenigen Mieter, der den höchsten Preis zahlt.

Die Mietpreisspiegel helfen nicht weiter, sondern befördern sogar höhere Mieten, weil jede hohe Miete, die unabhängig davon gezahlt wird. den Preisspiegel anhebt.  darüber hinaus ist ungeklärt, worauf sich der Begriff „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezieht. Nur wenige Städte haben einen nach wissenschaftlichen Maßstäben aufgestellten Mietpreisspiegel, der als Maßstab herhalten könnte. Und selbst diese Preisspiegel sind oft veraltet.

Die Mietspiegel in Deutschland sind nicht qualifiziert, sondern einfach auf Grundlage grober Schätzungen entstanden. Bevor Vermieter diese Mietspiegel als Begrenzungsmaßstab akzeptieren, wird es viel Streit geben. Bürger, Anwälte und Gerichte werden die Fragen klären müssen, die der Gesetzgeber offengelassen hat.
Viele Vermieter haben in der jüngsten Vergangenheit tatsächlich über die Stränge geschlagen, ihre Wohnungen unangemessen verteuert oder Altmieter hinausgedrängt.

Preisregulierung ist nicht unbedingt schädlich für einen Markt.

Maklerregulierung ist überfällig – auch beim Verkauf

Im Mobilfunksektor beispielsweise konnten die freien Kräfte des Marktes nicht verhindern, dass beim Datenroaming oder bei SMS aus dem Ausland Preiswucher betrieben wurde. Erst seit dem Einschreiten der Regulierer aus Brüssel gehen hier die Preise zurück. Auch bei Bankgebühren oder Versicherungsprovisionen reichte der freie Wettbewerb nicht aus, um faire Preisstrukturen zu schaffen.

Auch in der Maklerbranche, die nun ebenfalls neu reguliert wird, gibt es kein Gesetz der freien Preisbildung. Vielmehr gilt das Recht des Stärkeren, und in gefragten Wohnungsmärkten müssen diejenigen den Makler zahlen, die gar nicht mit ihm über den Preis verhandeln können und auch keinen alternativen Vermittler wählen können. So etwas gibt es in keiner anderen Dienstleistungsbranche.

Hier wird ein verkrusteter Markt, der mit vielen alten Gewohnheitsrechten gespickt ist, aufgebrochen. Das Bestellerprinzip, nach dem künftig derjenige den Makler zahlen muss, der ihn beauftragt, ist daher überfällig. Bald werden sich die Vermieter, die den Makler mit der Wohnungsvermittlung beauftragen, fragen, welchen Wert die angebotene Dienstleistung tatsächlich hat. Endlich wird ein verkrusteter Markt, der mit vielen alten Gewohnheitsrechten gespickt ist, aufgebrochen.

Im nächsten Schritt sollte der Gesetzgeber vielleicht überlegen, ob das Bestellerprinzip nicht nur für die Vermittlung von Mietwohnungen, sondern auch von Wohnungseigentum gelten sollte. Denn auch hier haben sich Preisgewohnheiten gebildet, die nichts mit dem tatsächlichen Wert der Dienstleistung oder den Marktgegebenheiten vor Ort zu tun haben.

Redaktion:

Gutachten bescheinigt Unwirksamkeit der Mietpreisbremse: