Krankenhausreform

Grundlage dieser Gesundheitsreform sind überfällige Änderungen, die schon viel früher hätten erfolgen müssen und jetzt nicht mehr als punktuelle Maßnahmen ausreichen. Notwendige Änderungen sind daher nur mit einer Strukturreform zu schaffen und nicht mit Bagatellreformen. Der Gesetzentwurf hat diese strukturellen Änderungen zum Inhalt.

Gesundheitsausschuss billigt Krankenhausreform

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat den Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (20/11854) mit zahlreichen Detailänderungen mehrheitlich gebilligt. Der Ausschuss nahm in der Sitzung am Mittwoch noch 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die sich vielfach mit der technischen Umsetzung der Reform befassen.

Für die Vorlage votierten die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Oppositionsabgeordneten von Union, AfD, Linke und BSW stimmten gegen den Entwurf. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den Abgeordneten im Ausschuss nochmals technische Details unter anderem zu den geplanten Leistungsgruppen und der künftigen Krankenhauslandschaft. Mit dieser Reform soll eine langfristige Sicherung der stationären Versorgung auch in ländlichen Regionen gewährleistet werden. Bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen gefördert werden.

Bei den Änderungen im parlamentarischen Verfahren geht es unter anderem um eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die geplante Evaluation des Gesetzes sind vorgesehen.

Grundsätze der Reform im Einzelnen

Ziel der Reform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.

Die Krankenhausabrechnung über Fallpauschalen (DRG) soll künftig von Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Geplant ist eine Konvergenzphase, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen.

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen.

Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen.

Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt.

Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.

Linkhinweis der Redaktion:

Weitere Informationen:

Der Bericht zur ersten Lesung von „Das Parlament
Hintergrundbericht zur Krankenhausreform von „Das Parlament
Bericht zur Anhörung von „Das Parlament