Internationale Schiedsgerichte

 

Internationale Schiedsgerichte hebeln das Recht aus. Sie begünstigen die klagenden Konzerne und entwerten mit ihren Entscheidungen die von den Konzernen unabhängigen Gerichte. Die Steuerzahler, gemeint sind nicht die Konzerne, zahlen wegen der Schadenersatzzahlungen die Zeche, die ihnen die Staaten auch noch eingebrockt haben. Lesen Sie den redaktionell geänderten Beitrag von Petra Pinzler, ZeitOnline entnommen.

Eigentlich wollen Ioan und Viorel Micula nur viel Geld verdienen. Doch seit die Zwillingsbrüder deswegen vor ein Schiedsgericht gezogen sind, stellt sich in Europa eine ganz neue Frage: Was zählt in dieser Welt mehr: Europäische Gesetze? Oder die Entscheidungen privater Schiedsgerichte?

Die Geschichte der in Rumänien geborenen Micula-Brüder beginnt in den neunziger Jahren. Damals kauften sie eine schwedische Firma und nutzten diese, um wiederum in Rumänien zu investieren. Dort, in Großwardein am Fuße des Apuseni-Gebirges, gab es eine Mineralwasserquelle. Die Brüder errichteten eine Abfüllanlage für Wasser, Säfte und Limonaden. Das war auch deswegen lukrativ, weil der rumänische Staat großzügige Subventionen genehmigte. So musste ihre Firma kaum Einfuhrzölle auf Rohstoffe zahlen und keine Mehrwertsteuer auf Maschinen. Gewinne brauchte sie nicht zu versteuern.

In etwas holprigem Deutsch, aber voller Stolz beschreibt das Viorel Micula auf der Internetseite der Firma: „Wir, einige Menschen haben es geschafft, hervorragend zu beweisen dass die Sachen auch in diesem Land gut ergehen können.“ Es lief sogar so gut, dass sein 18-jähriger Sohn Victor schon mal mit dem Helikopter zur Schule fliegen durfte. Wenn er nicht den Ferrari nahm.

Das alles klingt wie eine typisch postsozialistische Goldgräbergeschichte. Doch der Fall Micula geht weit darüber hinaus. Er zeigt exemplarisch, wie sich manche Unternehmer eine Extrajustiz zunutze machen, die sich parallel zur staatlichen Rechtsprechung immer mehr ausbreitet und so den politischen Spielraum von Regierungen immer stärker reduziert.

Wenn die EU-Kommission mit anderen Ländern Handelsabkommen abschließt, besteht sie auf »Investitionsschutz«. Der gibt ausländischen Investoren besondere Rechte. Fühlen sie sich diskriminiert, können sie vor spezielle Schiedsgerichte ziehen. Das soll Unternehmer aus der ganzen Welt motivieren, ihr Geld in Europa anzulegen, und EU-Unternehmer im Ausland schützen.

Als Rumänien ein Mitglied der EU wurde, auch um die Vorzüge des Binnenmarktes nutzen zu können, musste das Land eine ganze Reihe europäischer Regeln übernehmen. Die Regierung strich deswegen schon während der Beitrittsverhandlungen Privilegien der heimischen Wirtschaft. Sie brachte ihre Gesetze auf europäischen Standard und reduzierte die Subventionen. Auch die für die Firma der Miculas.

Die Brüder ärgerte das enorm. Sie nahmen sich einen Anwalt, jedoch nicht irgendeinen. Sie heuerten den bekanntesten Fachmann für solche Probleme an. Der zog für sie gar nicht erst vor irgendein rumänisches Gericht. Er wandte sich an das internationale Schiedsgericht ICSID in Washington.

https://youtu.be/1TpcpvzSkzM

Der Anwalt heißt Emmanuel Gaillard, sein Büro liegt an der Champs-Élysées in Paris. Der Franzose ist ein Star seiner Zunft. „Es gibt keinen, der besser ist oder nur eben so gut. Er übertrifft sie alle“, schreibt der Branchendienst Who’s Who Legal. Auf seiner Website rühmt sich der Jurist seines jüngsten und mit Abstand größten Coups: In diesem Sommer hat er für die ehemaligen Mehrheitsaktionäre des russischen Ölkonzerns Yukos Oil ein Verfahren gewonnen. Er erzielte für seine Klienten, wie er selbst stolz schreibt, die „größte Summe, die jemals von einem Schiedsgericht zuerkannt wurde“. Wegen unrechtmäßiger Enteignung wurde Russland verurteilt. Die Regierung soll 50 Milliarden Dollar Schadensersatz zahlen.

Gaillard hat für die Yukos-Aktionäre aber nicht in Russland geklagt. Sondern vor einem Schiedsgericht in Den Haag.

Solche Schiedsgerichte gibt es noch in anderen Städten. Zwischen ihnen herrscht reger Wettbewerb, denn es geht um viel Geld. Die Anwälte der Kläger, die der Beklagten und auch die Gerichte selbst verdienen ganz gut an den Gebühren. Das müssen sie auch, schließlich arbeiten dort nicht klassische, vom Staat bezahlte Richter, sondern Juristen, auf die sich die Streitparteien zuvor einigen. Sie werden aktiv, wenn ein Investor sich von einer fremden Regierung um sein Geld gebracht sieht und er sich auf eine „Schutzklausel“ berufen kann. Diese Klauseln stehen mittlerweile in zahlreichen internationalen Abkommen. Die Regierungen schreiben sie dort hinein, weil sie glauben, dass ihr Land so für Investoren attraktiver wird. Tatsächlich aber ist in den vergangenen Jahren vor allem die Zahl der teuren Schiedsverfahren gegen Staaten stark gestiegen.

Den Miculas kam zugute, dass ihr Anwalt Gaillard ein schwedisch-rumänisches Investitionsschutzabkommen nutzen konnte. Weil die Brüder ihre Investitionen über Schweden geleitetet hatten.

Zwei in Rumänien geborene Milliardäre klagen mithilfe eines französischen Anwaltes vor einem Schiedsgericht in Washington auf der Grundlage eines schwedisch-rumänischen Abkommens. Man kann so etwas als Globalisierung der Rechtsprechung bezeichnen.

Oder als deren Privatisierung.

Anmerkung:

Bestandteil von internationalen Handelsabkommen wie TTIP und CETA sind private Schiedsgerichte, die vermeintlich die Inverstitionen international tätiger Konzerne schützen sollen. Tatsächlich setzen sie eigenes Recht, denen sich die Staaten auch durch eigenes Zutun ausliefern. Warum machen sie das? Weil es zwischen Staat und Kapital Schnittmengen gibt, die den Interessen der Bevölkerung zuwiderlaufen. Eigentlich sollte gelten: Der Staat, das bin ich. Tatsächlich gilt: Der Staat, das ist das Kapital.

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