Hinzuverdienst

Bekanntlich ist der Hinzuverdienst bei Rentnern unter 65 Jahre auf 400Euro monatlich begrenzt, wenn die Rente ungekürzt bleiben soll.  Erst danach kann in Abhängigkeit von der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdient werden.  Mit diesen Regelungen sind  bisher folgende, politisch gewollte Absichten verbunden:

 


1.Die Begrenzung auf 400 Euro ist eine Geringverdienergrenze, weil es mit diesem Hinzuverdienst  nicht darum geht, die Rente aufzubessern, sondern darum, ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern, die durchaus wegen des Anreizes mit einer geringen Entlohnung verbunden sein können.

2.Es war bisher nicht gewollt, mit einem deutlich höheren Hinzuverdienst die Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern zu verschlechtern, da dann die Versuchung groß wäre, Rentner  statt Arbeitnehmer zu beschäftigen, weil sie preiswerter sind.

3.Der unbegrenzte Hinzuverdienst ab dem 65. Lebensjahr  hatte und hat bisher kaum eine Bedeutung, weil kein Arbeitgeber einen Rentner beschäftigt, der Jahre vorher den Anschluss an das Berufsleben verloren hat; es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Spezialisten, deren Fachwissen zeitlich begrenzt noch gefragt ist. Diese Möglichkeit ist daher – von wenigen Ausnahmen abgesehen –  eine Scheinmöglichkeit.

Sie belegt im übrigen, dass es dabei nicht um die Aufbesserung der Rente geht, weil diese dann schon vor dem 65.Lebensjahr über den Betrag von 400 Euro hinaus hätte stattfinden müssen.

 

Lohnersatzfunktion der Rente

Mit diesen Regelungen war auch klargestellt, dass es einer Aufbesserung der Rente nicht bedarf, weil diese an sich Lohnersatzfunktion hat, also geeignet sein soll, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard weitgehend beizubehalten. Nun wissen wir, dass die Rente diese Lohnersatzfunktion zunehmend verliert, obwohl sie das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit ist. Dauerhafte Rentenkürzungen wie z.B.

Versicherungsmathematische Abschläge bei einem Rentenzugang vor dem 65. Lebensjahr

Der rückwirkende, komplette Wegfall der rentensteigernden Bewertung der Ausbildungszeiten

Absenkungen des Rentenniveaus mit Nullrunden, also unterbliebenen Rentenanpassungen

Die Abkehr von der Rentenanpassung entsprechend der Bruttolohnentwicklung

führen inzwischen mehr und mehr dazu, dass die Rente nicht mehr den Lebensunterhalt sicherstellen kann. Anders gesagt: Armut im Alter ist schon jetzt keine Ausnahme mehr, was auch die Statistiken belegen.

 

Vorschlag der fdp

Es muss also was getan werden. Deswegen kommt die fdp mit dem grandiosen Vorschlag, die Hinzuverdienstgrenze vor dem 65.Lebensjahr deutlich anzuheben bzw. entfallen zu lassen. Mit einem solchen Vorschlag sagt die Privatisierungspartei, dass die Rente allenfalls noch als Zusatzeinkommen taugt. Wer seinen Lebensunterhalt bestreiten wolle, habe auch im Alter gefälligst selbst dafür zu sorgen. Die Rente als Ergebnis der Lebensleistung, die auf Beitragszahlungen über Jahrzehnte beruht, ist nach Ansicht der fdp wohl nur noch ein Relikt überholter Ansprüche, die deswegen nicht mehr gelten und auch nicht mehr zeitgemäß sind.

Generationensolidarität  ist dieser Partei offensichtlich fremd.

Dieser Vorschlag, dem die CDU mit großer Wahrscheinlichkeit folgen wird – das Gegenteil sollte mich wundern – hätte zudem die erfreuliche Folge, dass sich Armut im Alter statistisch verringert. Dabei interessiert es diese Politclowns überhaupt nicht, dass sich damit auch die ohnehin prekäre Situation vieler Arbeitnehmer weiter verschlechtert. Wenn ein Rentner, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, genötigt ist, bei der Entlohnung seiner erzwungenen Beschäftigung weitgehende Zugeständnisse zu machen, wird dies auch den Arbeitnehmern abverlangt werden.

Und wenn der Rentner nicht mehr arbeiten kann, weil er körperlich und intellektuell dazu nicht mehr in der Lage ist? Kann er dann auf die bisher noch existente Grundsicherung zurückgreifen? Warum sollte es die noch geben, hat er doch immer noch die Möglichkeit der Beschäftigung, wenn auch nur theoretisch.

 

Alternativen

Rentner haben als ehemalige Beitragszahler jahrzehntelang mit ihren Beiträgen die Renten finanziert und gleichzeitig einen Rentenanspruch erworben, der nunmehr von der nachwachsenden Generation finanziert werden muss. Das ist Generationensolidarität! Diese Generationensolidarität muss die Grundlage des jetzigen und künftigen politischen Handelns bleiben. Gleichzeitig muss die Rente Ergebnis der Lebensleistung bleiben. Daraus ergeben sich folgende Notwendigkeiten:

1.Rentenzahlung muss jetzt und künftig den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard weitgehend absichern. Damit ist nicht das letzte Einkommen vor der Rente gemeint, sondern die Einkommenssituation während des gesamten Erwerbslebens.

2.Weitgehende Rücknahme der Rentenkürzungen, die bereits beispielhaft erwähnt worden sind. Dazu gehört unabdingbar die Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rente.

3.Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen nach vorheriger Beitragszahlung von mindestens 25 Jahren, um zu verhindern, dass trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung nur Minirenten gezahlt werden.

Diese Rente nach Mindesteinkommen hat mit einer Mindestrente nichts zu tun, denn eine Mindestrente hat eine vorherige langjährige Beitragszahlung nicht zur Voraussetzung. Eine Mindestrente wäre eine grobe Benachteiligung gegenüber langjährig Beschäftigten.  Insbesondere berufstätige Frauen, aber zunehmend auch männliche Beschäftigte,  sind mit der Rente nach Mindesteinkommen,  mit der erworbene Rentenansprüche aufgestockt werden,  besser vor Armut geschützt, wobei gerechterweise nach Vollzeit und Teilzeit unterschieden werden muss.

4.Wegfall der Riesterrente und  Absicherung der erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, um auch damit den Privatisierungswahn zu beenden. Verbunden damit ist notwendig der Transfer der bisherigen steuerlichen Unterstützung der Riesterrente, immerhin mittlerweile rund 7 Mrd. Euro jährlich, zur gesetzlichen Rentenversicherung.

5.Beitragszahlung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II an die Rentenversicherung auf der Grundlage von mindestens 50% der Bezugsgröße.

 

Ausblick

Kommt es zu diesen notwendigen Korrekturen, die dauerhaft Bestand haben müssen, können Arbeitnehmer als künftige Rentner und die jetzigen Rentner überwiegend die berechtigte Erwartung haben, Armut im Alter nicht erleben zu müssen. Dann bedarf es auch keiner Rentengarantie mehr.

Kommt es dazu nicht, was mit dem Vorschlag der fdp notwendig verbunden ist, zumal dann weitere Rentenkürzungen absehbar sind, wird Armut im Alter zum Massenphänomen. Dann allerdings verabschieden wir uns auch endgültig von einer solidarischen Gesellschaft.

Genau das will diese marktradikale fdp.

Rolf D.Aschenbeck

Siehe dazu die Positionen des VdK auf Seite 2, dem Tagesspiegel am 27.Febr.2011 entnommen:

Der Sozialverband VdK hat eine Rückkehr zur dynamischen Rente „ohne Kürzungsfaktoren“ verlangt. Die Renten müssten wieder an die Lohnentwicklung gekoppelt werden, da die Kaufkraft spürbar sinken werde.

Berlin – Die Kaufkraft der Rentner in Deutschland wird in nächster Zeit spürbar sinken. Bis zum Jahr 2013 erhöhten sich die Standardrenten, die gestiegenen Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung eingerechnet, insgesamt lediglich um rund 1,8 Prozent, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei, die dem Tagesspiegel vorliegt. Für denselben Zeitraum sei aber von einem Preisanstieg „um gut fünf Prozent“ auszugehen.

Der vergleichsweise geringe Anstieg der Renten sei im Wesentlichen zwei Faktoren geschuldet, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Hans-Joachim Fuchtel: der allgemeinen Lohnentwicklung und „dem Abbau des Ausgleichsbedarfs“ bei der Rentenanpassung.

In den Jahren 2005, 2006 und 2010 sei eine „Schutzklausel“ angewandt worden, mit der man die damals eigentlich fälligen Rentenkürzungen vermieden habe. Rein rechnerisch wären die Renten in diesen Jahren um insgesamt 3,81 Prozent zu kürzen gewesen, so Fuchtel. Dies habe man „zum Schutz des Vertrauens der Rentenbezieher“ unterlassen. Die Rentenbezüge seien also „gegenwärtig um 3,81 Prozent höher, als sie es ohne Schutzklausel wären“. Den Rentnern seien dadurch Kaufkraftverluste, wie sie etwa die Beschäftigten aufgrund gesunkener Löhne im Jahr 2009 gehabt hätten, erspart geblieben.

Nach geltendem Recht müssen die unterbliebenen Kürzungen in den Folgejahren allerdings ausgeglichen werden. Die den Rentnern dann rechnerisch zustehenden Erhöhungen würden daher vom Jahr 2011 an halbiert. Dies sei, so Fuchtel, „aus Gründen der Generationengerechtigkeit erforderlich“, andernfalls würden die Jüngeren mit ihren Beiträgen zur Alterssicherung überfordert.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, kritisierte diesen Mechanismus. „Schwarz-Gelb führt die Rentenkürzungspolitik des letzten Jahrzehnts nahtlos weiter“, sagte er dem Tagesspiegel. Der Linken-Chef forderte „eine neue Anpassungsregel für die Rente, weil sonst immer mehr Rentner auf Hartz-IV-Niveau abstürzen“. Die Renten müssten an die Löhne gekoppelt werden, sagte Ernst. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit. „Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter mehr als die Grundsicherung haben.“

Auch der Sozialverband VdK forderte die Rückkehr zur dynamischen Rente „ohne Kürzungsfaktoren“. Die Renten müssten wieder „direkt und ohne Abzüge“ an die Lohn- und Gehaltsentwicklung gekoppelt werden, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher dem Tagesspiegel. „Wir wollen, dass die Rentner und Rentnerinnen an der Wohlstandsentwicklung teilhaben, und das tun sie immer weniger.“

Den Regierungsangaben zu den Verbraucherpreisen liegt eine Schätzung der Europäischen Zentralbank zugrunde. Demnach ist mit einer jährlichen Steigerung zwischen 1,5 und 1,9 Prozent zu rechnen. Der angenommenen Rentenentwicklung liegen Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts 2010 zugrunde. Ihnen zufolge steigt die Bruttostandardrente bis 2013 um 2,1 Prozent, die Abzüge für die Krankenkassen wurden bereits um 0,3 Prozent angehoben. Die für die nächsten Jahre zu erwartenden Zusatzbeiträge blieben unberücksichtigt.

Zu den rechnerischen Kaufkraftverlusten durch die allgemeine Inflation komme noch der Umstand, dass manche Kostensteigerungen alte Menschen stärker belasteten als andere gesellschaftliche Gruppen, betonte die VdK-Chefin. Als Beispiel nannte sie die steigenden Gesundheitskosten. So würden viele Medikamente, die von Menschen im höheren Alter besonders benötigt werden, nicht mehr erstattet. „Das trifft die Rentnerin mit 500 Euro im Monat ganz anders als den jungen Gutverdiener.“

Mascher forderte, den Nachholmechanismus für unterbliebene Rentenkürzungen ebenso abzuschaffen wie den sogenannten Riesterfaktor. Auch der sei ungerecht, weil er unterstelle, dass jeder das sinkende Rentenniveau durch eine privat angesparte Riesterrente ausgleichen könne. Das sei aber keineswegs der Fall, sagte die Verbandsvorsitzende.

Anmerkung:

Der Preisanstieg „um gut fünf Prozent“ bis zum Jahr 2013 ist eine statistisch angenommene Steigerung, die der Realität nicht standhält. Tatsächlich wird die Inflationsrate, also die Geldentwertung,  allein für das Jahr 2011 ungefähr 4,5% betragen. Die reale Inflation bis zum Jahr 2013 wird mindestens doppelt so hoch sein wie „gut fünf Prozent“.  Zehn Prozent bis 2013 sind daher realistisch und zeigen das Ausmaß der Verarmumg im Alter schon innerhalb diese kurzen Zeitraums.  Da muss nach Vorstellungen der fdp der Hinzuverdienst herhalten, der eine Privatisierung der Armut ist.


 

 

 

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